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Matter Thomas · Nationalrat · 2014-09-16

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-16

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative entspricht der Vorstellung der SVP-Fraktion, dass nämlich der Verkauf oder die Weitergabe von Bankkundendaten hart bzw. härter bestraft werden soll. Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, soll neu ein als Verbrechen definierter qualifizierter Tatbestand geschaffen werden. Wer sich durch Verletzung eines Berufsgeheimnisses zusätzlich einen Vermögensvorteil beschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und/oder Geldbusse bestraft.

Wir alle erinnern uns an die skandalösen Vorfälle der letzten vier Jahre, die allesamt nach demselben Muster abliefen. Ungetreue Bankangestellte haben das lukrative Geschäftsmodell entdeckt, mit krimineller Energie Bankdaten zu entwenden und diese gegen viel Geld an Dritte weiterzuverkaufen. Diese Dritten waren in zunehmendem Masse Regierungen und staatliche Behörden. Vor allem die Behörden von deutschen Bundesländern schreckten nicht davor zurück, illegal erworbene Bankdaten mit Steuergeldern zu kaufen und gewisse Steuersünder öffentlich an den Pranger zu stellen und so sämtliche Steuerzahler einzuschüchtern.

Gemäss geltendem Bankengesetz stehen die Offenbarung von Bankgeheimnissen wie auch der Versuch und die Anstiftung dazu heute zu Recht unter Strafe. Ungestraft bleibt aber bislang, wer nachträglich zu illegal beschafften Bankdaten kommt und diese vorsätzlich für sich selber ausnützt oder Dritten offenbart. Diese Lücke soll nun mit dieser Vorlage geschlossen werden, nämlich mit Festlegung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbusse. Ausgenommen bleibt natürlich eine Weitergabe solcher Daten an amtlich berechtigte Personen, die dem Amtsgeheimnis unterstehen.

Wir finden die entsprechende Anpassung der Gesetze sinnvoll und nötig. Wenn der Gegner der Vorlage heute behauptet, mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches erübrige sich diese Vorlage, dann frohlockt er vielleicht etwas zu früh. Wie Sie aus der Presse erfahren konnten, kann ich Ihnen mit Freude mitteilen, dass die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" die Zahl der notwendigen 100 000 Unterschriften klar überschritten hat.

Es ist ein starkes Zeichen für unsere Demokratie, dass der Souverän darüber entscheiden kann, ob wir in diesem Land, in der Schweiz, den gläsernen Bürger wollen oder nicht. Die SVP-Fraktion ist mit dem Bundesrat und der Mehrheit der nationalrätlichen WAK der Meinung, dass die vorgelegten Verschärfungen den Schutz der Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bankkunden [PAGE 1529] verbessern. Auch das Vertrauen der In- und Ausländer in den Schweizer Finanzplatz wird dadurch gestärkt.

Deshalb ist die SVP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung zum Entwurf der Kommission, auch wenn nicht ganz klar ist, wer als Dritte im Sinne dieses Gesetzes zu qualifizieren ist, insbesondere ob Medienschaffende, die als Dritte illegal erworbene Bankdaten erhalten und dann publizieren, sich allenfalls strafbar machen würden.