Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-11-29
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-29
Wortprotokoll
Damit kommen wir noch zur Frage des Gegenvorschlags, so wie es die Minderheit Studer Heiner vorsieht, und dann noch zum Antrag Waber.
Ihre Kommission ist dezidiert der Meinung, dass für einen Gegenvorschlag kein Raum ist. Dazu müssen wir uns in Erinnerung rufen, welche Regelungen inklusive dieser Initiative zur Abstimmung stehen werden. Das Volk wird, nachdem das Referendum zustande gekommen ist, darüber entscheiden können, ob die vom Parlament verabschiedete so genannte Fristenregelung, um die wir viele Jahre gerungen haben, das gültige Recht ersetzen soll. Die Fristenregelung erlaubt - so haben es beide Kammern entschieden, und auch der Bundesrat unterstützt diese Vorlage -, dass eine Frau während zwölf Wochen seit der letzten Periode straffrei eine Schwangerschaft abbrechen darf. Diese Regelung anerkennt das Recht auf Selbstbestimmung einer Frau, die ungewollt schwanger wird. Damit regelt der Gesetzgeber das unlösbare Dilemma, ob das ungeborene Leben oder das Selbstbestimmungsrecht der Frau stärker zu schützen ist, während drei Monaten zugunsten der Frau und gewährt ihr - im Falle des Abbruchs - Straffreiheit. In Klammer möchte ich doch dazu bemerken, dass hier eigentlich auch allen beteiligten Männern Straffreiheit garantiert wird, gehört ja zu jeder Zeugung auch ein Mann.
Die vorliegende Initiative "für Mutter und Kind" statuiert dagegen, wie wir gesehen haben, ein totales Abtreibungsverbot. Damit haben die Stimmberechtigten am gleichen Abstimmungssonntag auch die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob sie diesen Gebärzwang der Frau in der Verfassung festschreiben wollen. Die Initiative ist daher offensichtlich die Gegenreaktion auf die vom Parlament verabschiedete Fristenregelung.
Werden weder die Fristenregelung noch die Initiative angenommen, bleibt es beim jetzigen Recht. Heute gilt, dass eine Unterbrechung der Schwangerschaft nach Artikel 120 des Strafgesetzbuches dann straflos ist, wenn eine Lebensgefahr nicht anders abgewendet werden kann oder die Schwangere der Gefahr eines dauernden schweren Schadens an der Gesundheit ausgesetzt würde. Diese so genannte medizinische Indikation bezieht neben dem körperlichen auch das seelische und soziale Wohlbefinden mit ein und erlaubt den straffreien Abbruch, sofern der Eingriff, nach Einholung eines Gutachtens eines zweiten Arztes, durch einen patentierten Arzt erfolgt.
Am Abstimmungssonntag können sich die Stimmberechtigten also zwischen drei alternativen Regelungen [PAGE 1609] entscheiden. Wo bleibt da - so ist zu fragen - noch Platz für einen Gegenvorschlag? In welche Richtung sollte der Gegenvorschlag gehen? Die Antwort darauf ist uns Herr Studer in der Kommission und auch heute schuldig geblieben. Dabei ist daran zu erinnern, dass auch das Beratungsmodell der CVP eine Fristenregelung darstellt, allerdings mit der Auflage der Zwangsberatung.
Damit ist auch gesagt, dass die Zustimmung von Volk und Ständen zu einem Gegenvorschlag gemäss dem Minderheitsantrag Studer Heiner keine weitere Klärung bringen könnte. Ein derartiger Gegenvorschlag würde einzig Verwirrung stiften, denn eine Lösung jenseits des totalen Abtreibungsverbots, jenseits der Fristenregelung und des Status quo ist nicht denkbar.
Die Minderheit Studer Heiner will über den harmlos tönenden Gegenentwurf mit ihrem Antrag in Tat und Wahrheit den Schutz des ungeborenen Lebens neu in die Bundesverfassung aufnehmen und damit ein totales Abtreibungsverbot statuieren. Bisher geniesst einzig das geborene Leben den Schutz des Staates.
Zum Antrag Waber: Herr Waber will mit der Volksinitiative die Würde des ungeborenen Lebens schützen. Wo bleibt bei diesem Gebärzwang die Würde der Frau? Mit Ihrer Sicht verurteilen Sie die Frau in der Tat, wie Herr Cuche es formuliert hat, zur Gebärmaschine. Herr Waber, wir müssen Sie daran erinnern, dass wir weltliche Gesetze machen möchten, die, unabhängig von Glaubens- und Nichtglaubensrichtungen, von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden können, d. h. konsensfähig sind. Für fundamentalistische Prinzipien bleibt da kein Raum. Herr Waber, damit ist Ihnen die Frage gestellt, wer Ihnen eigentlich das Recht gibt, Ihre religiöse Ethik als die beste aller Ethiken zu proklamieren und anderen aufzwingen zu wollen und auf der anderen Seite einer schwangeren Frau jede Ethik absprechen zu wollen.
Ich komme zum Schluss. Ihre Kommission lehnt sowohl die Initiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not", dies mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, als auch den Antrag der Minderheit Studer Heiner, mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, ab.
Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.