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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-11-29

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Kaum eine der Fragen um Leben und Sterben lässt sich anhand eines Schwarz-Weiss-Schemas beantworten. Die Lösung dieser Fragen ruft nach Ernsthaftigkeit, Differenziertheit und nach der Fähigkeit zuzuhören - vor allem Andersdenkenden. Allzu oft will man heute nur hören, was man hören will. Ich darf ein Missverständnis aufklären: Nicht etwa das Reden bildet die wesentliche Grundlage eines konstruktiven gesellschaftspolitischen Dialogs, sondern vielmehr das wechselseitige Zuhören. Man darf seine Ohren nicht vor dem verschliessen, was nicht der eigenen Meinung entspricht. Nicht jeder verfügt über denselben Wertemix, der die Grundlage seines eigenen Entscheidens und Handelns bildet. Das gilt vor allem auch in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Hier schenkte und schenkt man dem CVP-Schutz- und Beratungsmodell eindeutig noch zuwenig Gehör. Ich bedaure das. Heute nehme ich einen neuen Anlauf, nicht aus Sturheit, sondern aus tiefer Überzeugung. Der Weg zum Hören geht über den Weg zum Verstehenwollen, und das wünsche ich mir. Die Haltung der CVP zum Schwangerschaftsabbruch lässt sich am besten anhand der zur Diskussion stehenden, einander diametral entgegengesetzten Extrempositionen erklären.

Die Volksinitiative "für Mutter und Kind" will quasi den absoluten Schutz des werdenden Lebens in der Verfassung verankern. Die vom Parlament verabschiedete Fristenregelung will demgegenüber während einer gewissen Frist die Frau alleine darüber bestimmen lassen, ob sie eine Schwangerschaft abbricht oder nicht. Absoluter Schutz des werdenden Lebens versus absolute Selbstbestimmung der Frau: so können die heute noch angebotenen Lösungen, auf das Wesentliche reduziert, bezeichnet werden.

Die CVP sieht die Lösung der Frage anders, differenzierter, ausgewogener. Sie verfügt in dieser Frage über den gesellschaftspolitisch tragfähigen Wertemix. So setzt die CVP auf eine sorgfältige Güterabwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau einerseits und dem Schutz des ungeborenen Lebens andererseits. Diese vom Gesetzgeber anzustrebende Güterabwägung wird unseres Erachtens in concreto nur durch unser Schutzmodell mit Beratungspflicht gewährleistet. Wir wollen dabei eine Beratung, welche die Frauen in dieser schwierigen Konfliktlage nicht alleine lässt, eine Beratung, die sie in dieser schwierigen Zeit begleitet und unterstützt.

Erst mit einer Beratungspflicht kann aber der verfassungsrechtlich verankerten Schutzpflicht für das ungeborene Leben nachgelebt werden. Die Beratung soll durch staatlich anerkannte Stellen erfolgen und damit auch jene Bereiche abdecken, die eine ausschliesslich ärztliche Beratung nicht zu leisten vermag. Von einer Bevormundung der Frau kann nie und nimmer die Rede sein. Helfen heisst unsere Devise. Wenn diese beratende und unterstützende Begleitung der Schwangeren zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen führt, notabene auch dadurch, dass zukünftige ungewollte Schwangerschaften vermieden werden können, dann freut uns das.

Die CVP-Fraktion lehnt somit folgerichtig und konsequent die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ab, weil sie deutlich restriktiver ist als die heutige Praxis, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht akzeptiert, weil sie die betroffenen Frauen kriminalisiert, weil sie damit im Ergebnis im Widerspruch zum Schutz- und Beratungsmodell der CVP steht. Die Vorstellung der Initianten und Initiantinnen, dass eine Frau das unter Gewaltanwendung gezeugte Kind neun Monate unter ihrem Herzen tragen muss, um es dann für eine Adoption freizugeben, verletzt eindeutig die Würde der Frau. Eine solche Haltung lässt sich meines Erachtens gewiss auch ethisch nicht begründen. Auch für das so geborene und zur Adoption freigegebene Kind könnte die Suche nach seinen Wurzeln zu einem schwer zu verkraftenden Ergebnis führen. Hingegen begrüssen wir von der CVP das [PAGE 1604] Anliegen der Volksinitiative, der in Not geratenen Mutter zu helfen; dieses Begehren liegt voll auf unserer Linie.

Die Minderheit Studer Heiner, die einen Gegenvorschlag verlangt, lehnen wir mehrheitlich ab. Einige aus unserer Fraktion werden sich der Stimme enthalten. Die von der Minderheit vorgelegte Verfassungsänderung lässt je nach Interpretation alles oder nichts zu und ist viel zu unbestimmt. Selbstverständlich wollen auch wir von der CVP mit unserem Modell das werdende Leben schützen. Aber der in der Minderheit Studer Heiner verlangte absolute Schutz des werdenden Lebens kollidiert mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Die CVP kennt in der gesellschaftspolitischen Frage des Schwangerschaftsabbruchs den für den Gesetzgeber entscheidenden Wertemix: Sorgfältige Güterabwägung zwischen dem Schutz des werdenden Lebens einerseits und dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter andererseits.

Die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ist abzulehnen.