AB 167172
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-03
Wortprotokoll
Lassen Sie mich mit ein paar Bemerkungen zur Wirtschaftssituation primär im Jahr 2014, im Berichtsjahr, einsteigen; danach komme ich auf den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik zu sprechen.
Die Wirtschaft war im letzten Jahr insgesamt doch relativ gut unterwegs: Das Wachstum lag bei 2 Prozent. Das vierte Quartal 2014 war gegenüber dem vierten Quartal 2013 sehr erfreulich, und das trotz des herausfordernden internationalen Konjunkturumfeldes. Ich erinnere daran, dass zwei Drittel unseres Exportes und drei Viertel unseres Importes von der Europäischen Union abhängen.
Die Aufhebung des Mindestkurses am 15. Januar 2015 hat natürlich insbesondere eine markante Aufwertung des Frankens bedeutet und bedeutet für die kommenden Monate und wohl Jahre eine gewisse zusätzliche Unsicherheit bezüglich der Konjunktur. Unternehmungen, die in unserem Land produzieren, sind augenblicklich mit zwei zusätzlichen Risiken konfrontiert worden, nämlich mit dem Risiko bei der Wettbewerbsfähigkeit, da die Kosten über Nacht um 15 Prozent verändert wurden, und dann eben auch mit dem Risiko der Unsicherheit insgesamt. "Unsicherheit" meint in erster Linie auch die noch nicht geklärte Situation mit unserem wesentlichsten Handelspartner - ich rede von der Situation betreffend die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union, die vonseiten der Unternehmerschaft, auch in den letzten Tagen, immer wieder beanstandet worden ist. Bei einer starken und andauernden Höherbewertung des Frankens ist, zumindest für das laufende Jahr, im Vergleich zu den bisherigen Erwartungen mit einer etwas ungünstigeren Wirtschaftsentwicklung zu rechnen. Ich sage das sehr bewusst sehr vorsichtig. Wir werden die nächste Prognose seitens des Seco am 19. März 2015 bekommen. Das ist dann auch für den Bundesrat die Basis, um neueste Ansagen für die folgenden Monate des Jahres 2015 zu machen.
Entscheidend wird sein, wo sich der Wechselkurs mittelfristig einpendelt - "mittelfristig" bedeutet in den nächsten Monaten. Er hat sich in den letzten paar Wochen in die richtige Richtung bewegt, aber wir sind natürlich weit weg von der Kaufkraftparität. So gesehen hoffe ich zumindest, dass sich der Kurs noch weiter in Richtung Frankenabschwächung/Eurostärkung entwickeln kann.
Weiter ist es der internationale konjunkturelle Verlauf ganz generell, der darüber bestimmt, wie gut wir unterwegs bleiben werden. Die amerikanische Wirtschaft läuft an sich sehr vielversprechend, sie ist aufnahmefähig. Im Fernen Osten ist mit einer gewissen Wachstumsabschwächung zu rechnen - ich spreche insbesondere von China -, es gibt aber ein Wachstum. Die Europäische Union mit ihrer Quantitative-Easing-Politik ist zumindest im Moment auch dank des schwachen Euros relativ gut unterwegs. Das könnte für uns insgesamt eine Abkühlung bedeuten, aber möglicherweise eine nicht allzu dramatische Abkühlung.
Ich sorge mich allerdings um jede einzelne Verlagerung von Arbeitsplätzen; davon haben wir in den letzten Tagen jetzt doch ein paar zur Kenntnis nehmen müssen. Dieses Land darf sich nicht deindustrialisieren. Wir haben unsererseits eine Politik zu machen, die die Industrialisierung in unserem Land weiterhin, auch unter erschwerten Umständen, bestmöglich stützt.
Der Bundesrat hat am 21. Januar 2015 den Bericht zur neuen Wachstumspolitik verabschiedet. Die neue [PAGE 29] Wachstumspolitik basiert insbesondere auf drei Pfeilern: Der erste Pfeiler ist die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Der zweite Pfeiler ist die Stärkung der Widerstandskraft der Volkswirtschaft insgesamt. Der dritte Pfeiler, Herr Ständerat Berberat, ist die Milderung der problematischen Nebenwirkungen des Wachstums. Mit anderen Worten: Wir sind auch hier in diesem Wachstumsbericht sehr sensibel, was die ökologischen und die sozialen Nebenwirkungen betrifft.
Damit bin ich beim Schwerpunktthema des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2014. Wir reden, wie das Herr Ständerat Gutzwiller bereits gesagt hat, über die globalen Wertschöpfungsketten und über die Positionierung der Schweiz innerhalb dieser globalen Wertschöpfungsketten. Die ganz banale Aussage heisst: Die Märkte sind auch im Berichtsjahr immer globaler geworden, und damit sind die Wertschöpfungsketten äusserst intensiv und äusserst anspruchsvoll. Es muss ja darum gehen, dass jeder einzelne Standort seinen Beitrag dort findet, wo er komparative Vorteile kennt. Die Schweiz hat ein paar solche Vorteile, insbesondere auch basierend auf unseren technischen Hochschulen, auf unserer Forschungs- und Innovationskapazität.
Die internationale Arbeitsteilung trägt schon seit einiger Zeit zur Erhöhung der Produktivität bei. Es ist natürlich auch entscheidend wichtig, dass es uns gelingt und weiterhin gelingen wird, uns unter die produktivsten Länder einzureihen, um letztlich unsere Arbeitsplätze zu verteidigen. Unterdessen sind aber vor allem in Asien und Südamerika neue Märkte aufgegangen, die sich auch in diese globalen Wertschöpfungsketten einordnen - gemeint sind insbesondere China und Brasilien. Der technologische Fortschritt bestimmt darüber, wer welche Position für sich beanspruchen kann. Ich habe es schon gesagt und betone es ganz bewusst noch ein zweites Mal: Unsere Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsbasis ist absolut entscheidend, um unsere hohen Ansprüche bezüglich Beschäftigung aufrechtzuerhalten, wenn wir künftig in den globalen Wertschöpfungsketten eine Rolle spielen wollen.
Natürlich wird auf diesem Weg der Wettbewerb intensiviert. Dem Wettbewerb muss man sich stellen, und das gelingt der schweizerischen Volkswirtschaft insgesamt, aber vor allem auch den einzelnen Branchen und den einzelnen Unternehmungen sehr gut. Die Schweiz hat es also geschafft, sich erfolgreich in den globalen Wertschöpfungsketten zu integrieren. Wenn ich versuchen soll, dies auch in Bezug auf den weggefallenen Mindestkurs des Schweizerfrankens auszudeutschen, tue ich das mit der Feststellung, dass der Durchschnittswert der Vorleistungen ausländischer Zulieferer bei 30 Prozent liegt. Mit anderen Worten: Über den wechselkursbedingten günstigeren Einkauf aus dem Ausland haben auch unsere Exporterzeugnisse zu 30 Prozent des Warenwertes profitieren können, und das ist auch ein Beitrag, um die Konsequenzen der Frankenstärke zu dämpfen. Dank dieser relativ starken Einbindung in die internationalen Wertschöpfungsketten kann erwartet werden, dass die negativen Auswirkungen der Entwicklung des Schweizerfrankens auf die Konkurrenzfähigkeit unserer Exportunternehmungen zumindest gedämpft werden.
Die zunehmende globale Wettbewerbsintensität zwischen den Produktionsstandorten erfordert auch zusätzliche geeignete Massnahmen in der Aussenwirtschafts-, aber auch in der Binnenmarktpolitik. Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und ihrer Arbeitsplätze stärken wollen, muss uns das vor allem auch im Binnenmarkt gelingen: Auch hier müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, denn Binnenmarkt und Aussenwirtschaft hängen ganz direkt zusammen.
Auf nationaler Ebene, ich habe das schon gesagt, hat der Bundesrat zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die neue Wachstumspolitik verabschiedet. Im Zusammenhang mit den Wertschöpfungsketten ist insbesondere die Erhöhung der Arbeitsproduktivität von Bedeutung - im Binnensektor hat die Produktivität in den letzten Jahren eben nicht nur zugenommen. Ich erinnere daran, dass wir in staatlichen und staatsnahen Bereichen 75 Prozent der in den letzten Jahren geschaffenen Stellen finden, und die staatlichen und staatsnahen Bereiche weisen, wie wir wissen, kaum Produktivitätszuwächse auf. Wieso rede ich von Produktivität? Produktivität führt zu tieferen Kosten, kann dann die hohen Preise für inländische Produktionsfaktoren kompensieren, und auf diesem Wege gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Beschäftigung zu sichern.
Wir wollen die Produktivität durch folgende drei wesentliche Massnahmen steigern: Erstens muss es uns gelingen, dass wir die administrativen Belastungen und die Regulierungskosten reduzieren können. Zweitens muss vermieden werden, dass wir bei den technischen Handelshemmnissen irgendwelche Rückschritte machen und auf diesem Wege den Binnenmarkt abschotten. Drittens geht es darum, dass wir das Fachkräftepotenzial im Inland mobilisieren können.
Dann ein paar Worte zur internationalen Ebene: Die WTO ist und bleibt das am besten geeignete Forum, um den Marktzugang im Umfeld der globalen Wertschöpfungsketten weiter zu sichern und auszubauen. Im letzten Jahr wurde die WTO trotz anfänglichen Schwierigkeiten und Verzögerungen doch wieder bewegt, und das Abkommen über die Handelserleichterungen, das Bali-Abkommen, konnte im Jahr 2014 verabschiedet werden. Wir haben etwas Zeit verloren. Das Arbeitsprogramm zu den übrigen Doha-Themen ist im Verzug. Aber was bis Ende 2014 nicht erledigt werden konnte, wird jetzt bis Mitte 2015 nachgeholt.
Zu bemerken ist vielleicht noch, dass wir in Davos ein WTO-Ministertreffen abgehalten haben. Da wurden vor allem die Grundsätze zum Arbeitsprogramm der Doha-Themen, die nicht im Bali-Programm enthalten sind, diskutiert. Wir haben einen Weg aufgezeigt, wie man vorankommen kann.
Zu den Freihandelsabkommen: Die bilateralen und im Rahmen der Efta weitergetriebenen Anstrengungen haben vor allem ein Freihandelsabkommen mit den Staaten des Golf-Kooperationsrates gebracht, weiter auch ein Abkommen mit den Staaten Costa Rica und Panama. In Kraft getreten sind das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina und selbstverständlich auch dasjenige mit China. Im Berichtsjahr wurden zudem Verhandlungen mit Guatemala abgeschlossen. Die Guatemalteken schliessen sich dem Efta-Abkommen mit Costa Rica und Panama an. Dann sind wir daran, die Verhandlungen mit Indonesien und Vietnam fortzusetzen. Mit Malaysia konnten wir die Verhandlungen aufnehmen. Ein Ergebnis aus Davos ist auch, dass die neue indonesische Regierung bestätigt hat, dass sie einverstanden ist, die Verhandlungen mit der Efta weiterzuführen. Mit den Philippinen wird die erste Runde der Verhandlungen über Freihandelsverträge jetzt, im März 2015, aufgenommen.
Der Interessenausgleich bei den Verhandlungen mit den Entwicklungs- und Schwellenländern wird schwieriger. Die Verhandlungserfolge sind nicht garantiert. Ich will damit nicht irgendwelche Zeichen der Vorsicht setzen, aber doch darauf aufmerksam machen, dass wir es dauerhaft mit Partnern zu tun haben, die sehr viel selbstbewusster geworden sind und ihrerseits Forderungen stellen, wobei mit den Forderungen nicht ganz einfach umzugehen ist. Ein Stichwort unter anderen ist hier natürlich immer wieder auch die Landwirtschaft. Wir treten ein für alles, was Kohärenz von Aussenwirtschaftspolitik und Aussenpolitik bedeutet, für alles, was Nachhaltigkeit bedeutet. Selbstverständlich, Herr Ständerat Berberat, ist das auch bei den Neuverhandlungen mit der Türkei der Fall.
Auch beim Freihandelsabkommen mit Malaysia, auch das nur als Beispiel, soll es ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung geben, aufbauend auf den Modellbestimmungen der Efta. Wir machen also auch in dieser Richtung von Abkommen zu Abkommen Fortschritte. Ebenfalls enthält das Mandat für die Verhandlungen mit Malaysia eine Klausel bezüglich der regelmässigen Prüfung der Ratifizierung von noch nicht ratifizierten IAO-Abkommen - so weit geht das. Weiter enthält der Efta-Vorschlag Verweise auf die internationalen Menschenrechtsinstrumente, auf die gute Unternehmensführung und auf das verantwortungsvolle Unternehmensverhalten. Mit anderen Worten: Wir haben die Kulmination der Nachhaltigkeitsbestimmungen in unseren Wirtschaftsverhandlungen, Handelsverhandlungen meiner [PAGE 30] Ansicht nach erreicht und sind vorbildlich unterwegs, ohne dass wir die Handelsvereinbarungen, die Handelskriterien bzw. die Kriterien, die vor allem bestimmen, ob es dann Beschäftigung gibt oder nicht, auf diesem Weg unnötig relativieren.
Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) wurde von Herrn Ständerat Gutzwiller angesprochen. Das TTIP ist für uns ein ganz entscheidendes, wichtiges Abkommen - wenn es denn zustande kommt. Wir gehen davon aus, dass es eher Ende 2016 denn 2015 wird. Käme es zustande, würde das natürlich für die schweizerische Wirtschaft, zumindest in einzelnen Sektoren - je nachdem, was das Verhandlungsergebnis ist -, Diskriminierungspotenzial beinhalten. So gesehen sind wir hochgradig daran interessiert, verfolgen zu können, wie die Verhandlungen laufen, um uns entsprechend vorbereiten zu können. Wir haben ein Dialogforum zwischen der Efta und den Vereinigten Staaten eingerichtet. Auf diesem Weg ist es möglich, die Informationen zu bekommen. Ich habe selber in Davos auch die Gelegenheit bekommen, mich mit der zuständigen EU-Kommissarin, Frau Malmström, zu unterhalten. Auch betreffend die europäische Seite sind wir an der Informationsbeschaffung dran. Im Hintergrund bereiten wir uns selbstverständlich vor, um dann ohne Zeitverzug handeln zu können, sobald sich abzeichnet, wie das TTIP aussehen könnte.
Zu den Beziehungen zur Europäischen Union, in aller Kürze: Ich habe schon gesagt, dass die EU für uns der wichtigste Partner ist. Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sollen und müssen, wenn es nach dem Wirtschaftsminister geht, aufrechterhalten werden. Die Bilateralen I ermöglichen den einzelnen Wirtschaftsbereichen nicht nur die Teilnahme am Binnenmarkt per se, sondern sie sind vor allem auch entscheidend wichtig, was den administrativen Aufwand und damit die zusätzlichen Kosten anbetrifft. Wir können nicht auf die Bilateralen I verzichten, wenn wir uns nicht Nachteile gegenüber unseren europäischen Konkurrenten einhandeln wollen. Nach dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015 ist gerade dieses Dossier, Bilaterale I mit der Europäischen Union, noch wichtiger geworden.
Jetzt mache ich noch ein paar Kommentare zu den drei Vorlagen zu den Bundesbeschlüssen: Bezüglich des WTO-Abkommens über Handelserleichterungen habe ich schon gesagt, dass hier zwanzig Jahre wenig lief, im Jahr 2013 in Bali aber Bewegung in die Sache hineinkam, indem wir ein neues multilaterales Abkommen verabschiedeten. Das Abkommen vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung der Grenzformalitäten, und die Unternehmungen profitieren, indem sie effizienter und kostengünstiger über die reduzierten Zollformalitäten in die Märkte kommen. Das ist selbstverständlich sehr im Interesse unserer Exportwirtschaft. Die Umsetzung des Abkommens soll auch die Entwicklungsländer in den Welthandel integrieren. Die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder verpflichten sich zum ersten Mal, in einem WTO-Kontext dieselben Bestimmungen wie die Industrieländer zu übernehmen. Allerdings ist für die am wenigsten entwickelten und ärmsten Länder vorgesehen, dass sie technische Unterstützung beanspruchen und auch eine gewisse Flexibilität bei der Wahl der Umsetzungsfristen haben können. Man hat dort also sehr bewusst Spielraum belassen, um die ärmsten Länder letztlich ins Agreement einbeziehen zu können.
Zur Genehmigung des Abkommens mit Georgien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen: Die Schweiz hat im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Staaten bisher kein Investitionsschutzabkommen mit Georgien. Mit dem vorliegenden Abkommen schliessen wir also eine Lücke. Es geht selbstverständlich darum, dass wir korrekte, nichtdiskriminierende Behandlungen der Investoren haben. Es geht selbstverständlich darum, dass wir den Schutz vor willkürlichen, entschädigungslosen Enteignungen sicherstellen. Im Weiteren ist auch das Investor-Staat-Schiedsverfahren wichtig, welches den Investoren die Gewissheit bietet, dass bei unkorrekter Behandlung ein funktionierender Rechtsschutz besteht. Das ist ebenfalls Inhalt des Investitionsschutzabkommens. Ich hoffe, dass ich damit schon einen Teil der Fragen von Ständerat Berberat beantwortet habe.
Es ist das erste Investitionsschutzabkommen, das die Schweiz seit Einführung der neuen Nachhaltigkeitsbestimmungen abschliesst. Entsprechend enthält das Abkommen auch neue Vertragselemente zugunsten der Kohärenz zwischen Investitionsschutz einerseits und anderen Politikzielen wie nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz usw. andererseits. Es gibt eine ergänzte Präambel mit spezifischen Verweisen, unter anderem zur nachhaltigen Entwicklung, zu den Menschenrechten, zur Korruptionsbekämpfung und zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Und es gibt einen neuen Artikel zum Recht der Vertragsstaaten auf Regulierung. Darin wird festgehalten, dass keine Vertragspartei daran gehindert werden kann, Massnahmen zum Schutz der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltinteressen einzuführen, sofern die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Abkommens beachtet sind. Diese allgemeinen Rechtsgrundsätze sind die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismässigkeit. Weiter ist die Verpflichtung der Vertragsparteien vorgesehen, Investitionen nicht durch eine Schwächung des Schutzniveaus im Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbereich anzulocken. Last, but not least hält das Abkommen fest, dass die am 1. April 2014 in Kraft getretenen Uncitral-Transparenzregeln obligatorisch auf alle Investor-Staat-Schiedsverfahren unter dem Abkommen Anwendung finden. So viel zum Abkommen mit Georgien.
Der Bericht zu den zolltarifarischen Massnahmen ist, denke ich, unproblematisch.
Herr Berberat, Sie haben Fragen gestellt. Die nachhaltige Entwicklung habe ich angesprochen. Zur Nivellierung sage ich ganz klar, dass wir natürlich nicht nach unten nivellieren wollen - ich habe eben erwähnt, dass es entsprechende Vorsichtsmassnahmen gibt. Sie haben die Türkei und Mexiko angesprochen, was Nachhaltigkeitsaspekte betrifft. Zur Türkei habe ich die Frage beantwortet. Sollten wir auch mit Mexiko das Abkommen erneuern können, ist selbstverständlich in einer solchen Verhandlung das Nachhaltigkeitsniveau gemäss State of the Art einzubeziehen.
Zu den gemischten Ausschüssen: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie gegenüber deren Funktionieren und deren Impact kritisch eingestellt. Wir sind der Meinung, dass die gemischten Ausschüsse als das richtige Instrument anzusehen sind, dass dort zeitgerecht und auch mit der entsprechenden Kompetenz, auch Entscheidkompetenz, gewirkt werden kann und dass man die allermeisten Probleme doch auf diesem Weg lösen kann. So gesehen sind die gemischten Ausschüsse sehr zweckmässig.
Noch zur Diskussion zu Artikel 6 und Artikel 9, die in der Kommission geführt wurde: Ich glaube nicht, dass wir diese hier wiederholen wollen. Wie gesagt worden ist, wurde Artikel 6 nicht einfach durch Artikel 9 ersetzt.