Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-09-19
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich Ihnen, Herr von Graffenried, gratulieren, dass Sie so ein toller Vater sind. Ihre Kinder haben es sicher gut in Ihrer Familie, und das ist sicher die beste Prävention. Es ist übrigens auch nicht so, dass ich mir keine Sorgen mache um die ganze Geschichte; ich bin ja selber Mutter. Aber ich bin auch Vertreterin der KMU und des Gewerbes und wehre mich gegen die vielen Auflagen, die uns auferlegt werden.
Bei diesem Abschnitt 3a geht es um "Massnahmen gegen Alkoholexzesse". Vor allem jene von Jugendlichen geben zu grosser Besorgnis Anlass, und das müssen wir sehr ernst nehmen. So, wie sich die Situation entwickelt hat, kann es nicht weitergehen. Immer wieder sind stark alkoholisierte Jugendliche im Ausgang und auch an Sportanlässen anzutreffen. Damit verbunden sind Lärm, Sachbeschädigungen, Littering, Schlägereien, Angriffe gegen Ordnungshüter, Passanten usw. Die Einlieferungen in die Notfallstationen der Spitäler an Wochenenden sprechen für sich. Dazu hat übrigens auch SF1 einen Film ausgestrahlt. Darin wurden die Fakten eindeutig ausgewiesen und dokumentiert. Tragisch und äusserst bedenklich ist, dass die Alkoholkonsumenten immer jünger werden. Männliche Jugendliche sind genauso betroffen wie weibliche. Davon können Sie ja jeweils in den Zeitungen lesen.
Sämtliche anfallenden Kosten muss bis jetzt die Allgemeinheit übernehmen, dies über Steuern, Gebühren, Abgaben und Krankenkassenprämien. Obwohl der Alkoholkonsum in der Schweiz stark rückläufig ist - es wurde kaum je so wenig Alkohol getrunken wie heute -, gibt es viele Menschen, leider besonders auch Jugendliche, die ihre Grenzen nicht kennen und sich im Ausgang ins Koma trinken. Die beste Prävention ist, die Jugendlichen selber in die Pflicht zu nehmen und auch ihre Eltern, damit sie mit ihrer erzieherischen Pflicht mit einbezogen sind. Deshalb bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und den neuen Abschnitt "Massnahmen gegen Alkoholexzesse" mit Artikel 13a aufzunehmen. Absatz 1 lautet: "Die durch übermässigen Alkoholkonsum anfallenden Kosten sind von den Verursachern oder ihren gesetzlichen Vertretern vollständig selber zu tragen. Dies gilt insbesondere: a. für Transport- und Aufenthaltskosten der alkoholisierten Person im Spital und in Ausnüchterungszellen; b. bei Sachbeschädigungen, für die Abfallentsorgung, Reinigungen sowie für weitere Kosten, welche der Allgemeinheit entstanden sind." In Absatz 2 steht: "Bei Minderjährigen haften die Eltern." Absatz 3 lautet: "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Unter "Verursacher" sind ganz klar die Komatrinker zu verstehen und nicht jene, die den Alkohol verkauft haben.
Natürlich kann man sich fragen, ob Teile des Artikels, namentlich jene mit Bezug auf medizinische Behandlungskosten, nicht besser im Krankenversicherungsgesetz - z. B. gemäss der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi 10.431, die unterwegs ist - geregelt werden müssten. Wichtig ist aber, dass wirksame, umfassende und auch umsetzbare Massnahmen gegen Alkoholexzesse jetzt im Zusammenhang mit der Totalrevision der Alkoholgesetzgebung beschlossen werden.
Wir von der SVP-Fraktion sind überzeugt, dass generelle Markteingriffe, Zeitbeschränkungen im Verkauf und Preiserhöhungen präventiv nichts nützen, weil sie leicht umgangen werden können. Diese Massnahmen treffen die Falschen, wie ich bereits dargelegt habe, nämlich das Gewerbe und Erwachsene, die mit Alkohol umzugehen wissen. Mit dem neuvorgeschlagenen Artikel im Alkoholhandelsgesetz wird erreicht, dass die durch übermässigen und mutwilligen Alkoholkonsum entstandenen Kosten von den Verursachern oder ihren gesetzlichen Vertretern übernommen werden müssen. Ich bin der Meinung, dass es in Härtefällen auch möglich sein muss, die entstandenen Kosten abzuarbeiten. Das stärkt nicht nur die Eigenverantwortung, sondern sendet ganz klar präventiv starke Signale: So geht es nicht weiter, die Konsequenzen müssen getragen werden. Auch die Eltern müssen wissen, was ihre Kinder in der Freizeit tun, und sich dafür interessieren. Eine kleine Randbemerkung: [PAGE 1537] Vielleicht wäre auch das vermutlich zu üppige Taschengeld zu kürzen.
Der neue Artikel mit den Massnahmen gegen Alkoholexzesse wird in kurzer Zeit den übermässigen Alkoholkonsum bei Jugendlichen begrenzen; davon bin ich überzeugt. Das ist doch das, was wir alle wollen. Das ist ein wirksamer Jugendschutz ohne Bevormundung von Bürgerinnen und Bürgern, die mit Alkohol vernünftig umzugehen wissen. Vielen Dank für die Unterstützung.