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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-19

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19

Wortprotokoll

Mit Artikel 13 schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass die bisherige Praxis legalisiert wird. Das ist bisher nicht der Fall, obschon die grossen Handelsfirmen befürworten, dass das Verkaufspersonal in ihren Verkaufsshops mit Testkäufen überprüft wird. Dass das Ganze nicht so einfach ist, zeigt dieser Artikel 13. In diesem Artikel wird doch sehr ausführlich und aufwendig beschrieben, was erfüllt sein muss, damit diese Testkäufe korrekt durchgeführt werden können. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Testkäufe nützlich sind.

Der Ständerat hat bewusst entschieden, dass die Verantwortung für die Alkoholverkäufe den Unternehmungen übertragen werden muss. Die Unternehmungen müssen also intern mit Verkaufsschulung und Sensibilisierung ihres Verkaufspersonals alles daransetzen, dass die Ausweise verlangt werden und dass der Verkauf nicht unwissentlich an Minderjährige erfolgt, d. h. an Jugendliche, die die gesetzliche Alterslimite noch nicht erreicht haben.

Die Minderheit Flückiger Sylvia ist der Meinung, dass das Verkaufspersonal zu stark beansprucht wird, und will auf Testkäufe verzichten.

Wir haben auch noch über einen Einzelantrag Flückiger Sylvia zu Artikel 13a0 zu entscheiden: Er sieht vor, dass die Ausweise von den Jugendlichen unaufgefordert vorgelegt werden müssen. Heute ist beschildert, dass Jugendliche den Altersausweis vorlegen müssen. Die Kommission hat über den Einzelantrag nicht diskutiert. Persönlich bin ich der Meinung, dass das so legalisiert würde wie die Testkäufe an und für sich. Die Ausweise könnten unaufgefordert vorgelegt werden; damit würde man auch Zeit sparen. Wir haben das aber in der Kommission nicht besprochen. Ich bitte Sie, hier zu entscheiden.

Die Kommission hat den Testverkäufen mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Namens der Kommission bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.