Lexipedia

Amherd Viola · Nationalrat · 2013-09-19

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-19

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich die Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention. Dieses Übereinkommen aus dem Jahre 2011, welches die materiellen Rechte der Kinderrechtskonvention stärkt, wurde bereits von 20 Staaten, darunter von mehreren europäischen Staaten, unterzeichnet. Einige Staaten haben es bereits ratifiziert, darunter befindet sich auch unser Nachbarland Deutschland. Der Präsident des Uno-Kinderrechtsausschusses, der Schweizer Jean Zermatten, lud die anderen Vertragsstaaten ein, diesen Schritt, das heisst die Unterzeichnung und Ratifizierung, ohne Verzug zu machen.

Die Kinderrechtskonvention, welcher die Schweiz bereits beigetreten ist, beruht auf dem Grundsatz, dass Kinder nicht Objekte, sondern als Träger ihrer Rechte Subjekte sind. In konsequenter Umsetzung dieses Grundsatzes müssen Kinder und Jugendliche auch verfahrensrechtlich Subjekte sein [PAGE 1519] und ihre anerkannten Menschenrechte auch eigenständig geltend machen können. Genau darum geht es im dritten Fakultativprotokoll. Es stärkt die materiellen Kinderrechte, mit der Möglichkeit, deren Missachtung unter bestimmten Voraussetzungen vom Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes beurteilen zu lassen. Damit wird eine Lücke im internationalen Menschenrechtsschutz für Kinder geschlossen. Die Kinderrechtskonvention ist übrigens die einzige Uno-Konvention, die diese Durchsetzung nicht kennt.

Für die Schweiz gibt es gute Gründe, dieses Fakultativprotokoll ebenfalls zu unterzeichnen. Ich gehe kurz darauf ein: Ein entsprechendes Verfahren hat die Schweiz beispielsweise zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und ebenfalls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bereits anerkannt. Für die Schweiz ist die Kinderrechtskonvention 1997 in Kraft getreten. Die Schweiz hat auch die beiden ersten Fakultativprotokolle über den Schutz des Kindes in bewaffneten Konflikten und über den Schutz vor Verkauf, Pornografie und Prostitution ratifiziert. Entsprechend wäre auch die Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls eine logische Konsequenz.

Als Gastgeberland des Uno-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der von einem Schweizer präsidiert wird, ist unser Land auch im Interesse der Glaubwürdigkeit verpflichtet, das Fakultativprotokoll zu unterzeichnen. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort selber: "Aus aussenpolitischen Gründen wäre eine Unterzeichnung und spätere Ratifizierung ... wünschenswert ... Eine Unterzeichnung ... entspräche der bisherigen Schweizer Menschenrechtsaussenpolitik."

Wer es mit dem Schutz und den Rechten der Kinder ernst meint, der unterstützt die Unterzeichnung des dritten Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention. Dies ermöglicht es den Kindern, dass die ihnen zugesicherten Rechte auch durchgesetzt werden können. Was nützen Rechte, wenn sie nicht durchsetzbar sind? Absolut nichts. Es ist für mich auch eine Frage der Ehrlichkeit und der Ernsthaftigkeit, für die deklarierten Kinderrechte auch die Durchsetzung zu ermöglichen. Sonst bleibt es bei der reinen Proklamation, bei einem "Schönwetter-Kinderschutz". Hier sollte unser Land einen Schritt weiter gehen, wie es 20 andere Länder bereits getan haben.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.