Hess Hans · Ständerat · 2013-09-18
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-18
Wortprotokoll
Unser Rat hat das Rüstungsprogramm 2012 und das Gripen-Fondsgesetz am 5. März 2013 behandelt. Mit 22 zu 20 Stimmen haben wir der Beschaffung des Gripen zugestimmt, ohne die Ausgabenbremse bei Artikel 1 des Rüstungsprogramms zu lösen.
Der Nationalrat hat die beiden Vorlagen am 11. September beraten. Der Beschaffung des Gripen hat er mit 113 zu 68 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Die Ausgabenbremse hat er mit 114 zu 70 Stimmen bei 4 Enthaltungen gelöst. Dadurch ist eine Differenz zum Beschluss unseres Rates entstanden. Dem Gripen-Fondsgesetz hat der Nationalrat mit 118 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Beim Fondsgesetz besteht Einigkeit zwischen den beiden Räten.
Es geht somit einzig darum, bei Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen die Ausgabenbremse zu lösen. Dazu muss bekanntlich das qualifizierte Mehr erreicht werden. Unsere SiK beantragt Ihnen mit 9 zu 4 Stimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Ausgabenbremse ebenfalls zu lösen.
In der Kommissionssitzung hat uns der Herr Bundespräsident die Entwicklung dargelegt, die seit dem Entscheid des Ständerates vom 5. März 2013 eingetreten ist. Unter anderem konnte Armasuisse in der Zwischenzeit den Vertrag zwischen Schweden und Saab einsehen. Dieser Vertrag betrifft die Schweiz, weil die Schweiz die gleichen Garantieleistungen erhalten wird wie Schweden. Bei Nichterfüllung des Vertrags wird eine Frist angesetzt, und dann beginnen Konventionalstrafen zu laufen, die bei Nichterfüllung progressiv sind. Bei der Übernahme der ersten drei Flugzeuge 2018 könnte die Schweiz bei Nichterfüllung der technischen Anforderungen zudem allenfalls vom Vertrag zurücktreten, und der schwedische Staat wäre für die geleisteten Zahlungen haftbar. Die Schweiz begleitet diesen Prozess überdies mit Piloten und Ingenieuren, welche die technischen Fortschritte dokumentieren und feststellen können.
In der Kommission wurden wir weiter über den Stand der Kompensationsgeschäfte informiert. Verträge über 200 Millionen Franken sind bereits abgeschlossen und genehmigt, Verträge über 70 Millionen sind abgeschlossen, aber noch nicht genehmigt. Zusätzlich muss der schwedische Staat bis ins nächste Jahre Kompensationsgeschäfte von 300 Millionen Franken erfüllen. Der Anteil der Westschweiz konnte erhöht werden. Im Tessin ist die Situation noch etwas offener. Es gibt aber klare Hinweise von schwedischer Seite, dass auch dieser Bereich erfüllt werden kann.
Bis 2022 muss der Vertrag erfüllt werden, falls das Geschäft zustande kommt. Gemäss den Aussagen des Herrn Bundespräsidenten wurde auch dieses Jahr nochmals intensiv mit Schweden verhandelt. Das hat dazu geführt, dass heute in praktisch allen Fragen Klarheit besteht. Herr Bundespräsident Maurer legte schliesslich dar, er gehe davon aus, dass diese Risiken nicht grösser seien als bei einem normalen Rüstungsgeschäft.
So viel zur Berichterstattung von der Sitzung der Kommission, die am 12. September 2013 stattgefunden hat.
Ich habe es bereits erwähnt: Wir haben mit 9 zu 4 Stimmen die Ausgabenbremse gelöst.