Hess Hans · Ständerat · 2013-09-18
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-18
Wortprotokoll
Mit dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht hat das Parlament einen Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken ab 2014 festgelegt, inklusive Tiger-Teilersatz und Schliessung der Ausrüstungslücken - dies für einen Bestand von 100 000 Armeeangehörigen.
Am 25. April 2012 hat der Bundesrat beschlossen, den Ausgabenplafond der Armee ab 2014 auf 4,7 Milliarden Franken, inklusive Tiger-Teilersatz, zu begrenzen. Gleichzeitig hat er die Grösse der Armee auf 100 000 Mann festgelegt.
Der Nationalrat hat im vergangenen März der Motion der SiK-NR 12.3983 mit 99 zu 66 Stimmen zugestimmt. Um diese Motion geht es hier. Sie verlangt eine konsequente Umsetzung des eingangs erwähnten Bundesbeschlusses vom 29. September 2011. Der Bundesrat beantragt bekanntlich die Ablehnung der Motion. So viel zur Motion als solcher.
In einem grösseren Zusammenhang ist zudem erstens zu berücksichtigen, dass der Nationalrat am 13. Juni 2013 zwar auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014, das Geschäft 12.101, eingetreten ist, es aber mit 105 zu 72 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen hat. Unser Rat hat am 10. September 2013 auf Antrag unserer Finanzkommission entschieden, dem Beschluss des Nationalrates nicht zu folgen und die Rückweisung abzulehnen. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Das KAP ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion 12.3983 von Interesse, weil im KAP vorgesehen ist, den Ausgabenplafond der Armee für die Jahre 2014 bis 2017 gesetzlich zu verankern.
Zweitens hat die SiK des Ständerates im Januar 2013 auf Antrag unseres Kollegen Peter Bieri beschlossen, die Vorprüfung seiner Motion 12.3163, "Zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Armee", zu sistieren, und zwar bis zur Behandlung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee. [PAGE 792]
Drittens weise ich darauf hin, dass der Nationalrat am 14. Dezember 2012 die gleichlautenden Postulate Eichenberger 12.3744 und Glanzmann 12.3745 mit dem Titel "Leistungsprofil der Armee" gutgeheissen hat. Die Postulate verlangen, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit seinen Sparbeschlüssen bei der Armee - Stichwort 4,7 Milliarden statt 5 Milliarden Franken - in einem Bericht das zukünftige Leistungsprofil der Armee aufzeigt.
Unsere SiK hat die Motion geprüft und beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie abzuändern. Neu soll der Text wie folgt lauten: "Der Bundesrat wird beauftragt, für die Armee in den Jahren 2014 und 2015 eine Finanzierung von 4,7 Milliarden Franken vorzusehen. Ab 2016 soll der Finanzierungsrahmen auf 5,0 Milliarden Franken erhöht werden. Damit sollen die Departementsführung und die Armeespitze auf sicheren Planungsgrundlagen basieren können."
Für die Mehrheit unserer Kommission soll der Ausgabenplafond für die Armee, wie vom Parlament vorgesehen, ab 2016 bei 5 Milliarden Franken und nicht bei 4,7 Milliarden Franken liegen. Dabei präzisiere ich, dass wir bei unserem Änderungsantrag von nominalen Werten ausgehen und deshalb kein Basisjahr für die Teuerung bezeichnet haben. Das heisst, wenn die Motion angenommen und umgesetzt wird, werden im Finanzplanjahr 2016 für Verteidigungsaufgaben 5 Milliarden Franken eingeplant. Das sind rund 225 Millionen mehr, als im Finanzplan 2015-2017 vom 21. August 2013 vorgesehen sind.
Zur Finanzierung dieser Aufstockung ist es aus unserer heutigen Sicht notwendig, dass das KAP 2014 umgesetzt wird. Würde der Bundesbeschluss zum Armeebericht umgesetzt - das hiesse 5 Milliarden Franken ab 2014, fortgeschrieben mit einer Teuerung von 1,5 Prozent -, so lägen die Verteidigungsausgaben im Jahr 2016 bei 5,15 Milliarden. Dies hat uns die Eidgenössische Finanzverwaltung auf Anfrage mitgeteilt.
Die von uns abgeänderte Motion verlangt 5 Milliarden Franken ab 2016. Das bedeutet im Vergleich zur Motion des Nationalrates eine Einsparung von 150 Millionen Franken. Die geforderten Mittel sind nötig, um die gravierenden Ausrüstungslücken schliessen zu können und ein günstigeres Verhältnis zwischen Betriebsausgaben und Investitionen zu erzielen.
Aus sicherheitspolitischer Sicht hält die Kommissionsmehrheit eine Abweichung vom Planungsbeschluss des Parlamentes um 300 Millionen Franken grundsätzlich für ungenügend und verlangt vom Bundesrat deshalb eine Korrektur. Gegenüber dem Nationalrat schlägt unsere SiK aber eine Anpassung in zeitlicher Hinsicht vor. Erst für 2016 soll der jährliche Ausgabenplafond bei 5 Milliarden Franken festgelegt werden. Diese Anpassung drängt sich namentlich deshalb auf, weil angesichts der bereits weit fortgeschrittenen Budgetprozesse eine Erhöhung auf 5 Milliarden Franken per 2014 nicht mehr realistisch ist. Überdies kann die Armee für die kommenden zwei Jahre ohnehin keine zusätzlichen Beschaffungen mehr tätigen, da Rüstungsvorhaben längere Planungshorizonte haben. Schliesslich will die Mehrheit unserer Kommission mit dieser Motion, ich habe es bereits gesagt, der Armee endlich verlässliche Grundlagen für ihre Planung geben.
Vor diesem Hintergrund und als Konsequenz dieser Überlegungen beantragt Ihnen die SiK-SR mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der geänderten Fassung, gemäss Ziffer 5 unseres Berichtes, anzunehmen.