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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-09-18

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion der SiK-NR wurde im vergangenen März vom Nationalrat mit einem klaren und eindeutigen Entscheid - mit 99 zu 66 Stimmen - angenommen und an unseren Rat überwiesen. Wir haben uns in diesem Rat schon mehrmals zum materiellen Inhalt dieser Motion im Allgemeinen und zu den damit direkt verbundenen Eckwerten im Besonderen geäussert. Die inhaltliche Basis der Motion ist die gesamte Diskussion über den Armeebericht. Diese Diskussion wurde am Ende der letzten Legislatur sowohl durch unsere Kommission als auch durch den Rat sehr intensiv geführt. Richtschnur in dieser inhaltlich sehr wichtigen Diskussion war in der damaligen Kommission stets der verfassungsmässige Auftrag, wie er in Artikel 58 der Bundesverfassung vorgegeben ist. Daran haben wir uns auszurichten. Der Inhalt der Verfassung muss in der Sicherheitspolitik Wegweiser für unser Handeln sein. Der bis anhin gefahrene Kurs, wonach die Steuerung der Armee auf der Basis der gesprochenen Kredite zu erfolgen hat, ist aus meiner Sicht in Bezug auf die Umsetzung dieses Verfassungsauftrages falsch. Wir haben uns deshalb folgende Fragen zu stellen: Wie kann der Auftrag gemäss Verfassung erfüllt und umgesetzt werden? Welche Ressourcen personeller, materieller und somit auch finanzieller Natur sind notwendig, um diesen Verfassungsauftrag umsetzen zu können?

Von dieser Fragestellung liess sich die SiK-SR bei der Behandlung des Armeeberichtes in der letzten Legislatur leiten. Schon bald war klar, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen 80 000 Armeeangehörigen und 4,4 Milliarden Franken zur Aufgabenerfüllung nicht ausreichen würden. Dabei war zu beachten, dass mehr als die Hälfte dieser Dotationen im Bereich der Logistik und der Führungsunterstützung eingesetzt würde und damit für Einheiten, die keinen direkten Kampfauftrag hätten. Es galt dabei auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die effektive Kampf- und Schutzaufgabe nur in einem absolut minimalen Bereich vorgenommen und die Durchhaltefähigkeit auf ein paar wenige Wochen beschränkt war. Nach dem Aufzeigen verschiedener Varianten und ihrer personellen und finanziellen Folgen entschieden sich die Kommission und danach auch dieser Rat klar für einen Planungsbeschluss von 100 000 Armeeangehörigen und 5 Milliarden Franken.

Diese Eckwerte waren ein Kompromiss zwischen tieferen und wesentlich höheren personellen Dotationen und erfuhren auch deshalb sowohl in unserem Rat als auch im Nationalrat eine klare und unzweifelhafte Unterstützung. Zudem, und das sei an dieser Stelle auch wieder einmal in aller Deutlichkeit erwähnt, fehlten zum damaligen Zeitpunkt noch rund 1,5 Milliarden Franken, um die bestehenden Rüstungslücken in den Formationen und Einheiten eliminieren zu können. Und das hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht wesentlich verbessert.

Der Bundesrat entschied dann im Frühjahr 2012, der Armee, wie in seinem früheren Beschluss, 4,4 Milliarden Franken zu geben, aber die personelle Dotation, gemäss den Vorstellungen der Räte und entgegen seiner bisherigen Überzeugung, von 80 000 auf 100 000 Mann zu erhöhen. Das bedeutet konkret: mehr Leistung, aber mit dem gleichen Geld. Auch dieser Beschluss zeigt, dass die Steuerung der Armee einmal mehr über die Mittel erfolgt, die ihr zugeteilt werden. Ob die Umsetzung des Verfassungsauftrages machbar ist oder nicht, spielte wohl nur eine marginale, eine untergeordnete Rolle. Anders kann ich diesen Bundesbeschluss, der zudem von Unkenntnis und nicht gerade hochstehender Sachkenntnis geprägt ist, nicht deuten und auslegen. Würde der Bundesrat in finanz- und bildungspolitischen Belangen so wenig auf seine Fachleute hören, wären wir wahrscheinlich in einer ähnlichen Situation wie zahlreiche Länder in Europa. Wir wären mit Sicherheit nicht an vorderster Front in Innovation und Forschung, was wir alle sehr bedauern würden.

Als Begründung für seine Kürzung, und das wiederholt er in seiner ablehnenden Stellungnahme zur vorliegenden Motion, führte der Bundesrat an, dass er allerdings nicht darum herumkommen werde, das Leistungsprofil der Armee entsprechend anzupassen. Auch diese Haltung ist so eigentlich nicht haltbar. Auch das Leistungsprofil hat sich am verfassungsmässigen Auftrag zu orientieren. Er ist die Basis des sicherheitspolitischen Handelns. Ist dieses Profil gemäss Artikel 58 nicht mehr einzuhalten oder soll das Profil der Armee in Bezug auf ihre Leistung geändert werden, hat eine entsprechende Verfassungsänderung zu erfolgen. Auch das ist eine Pflicht, der der Bundesrat nachzukommen hätte.

Ich erlaube mir an dieser Stelle auch noch eine Bemerkung zu den immer wieder gehörten allgemeinen Vorwürfen, es müsse damit bei Bildung, Forschung, öffentlichem Verkehr, Sozialleistungen und Entwicklungshilfe gespart oder sogar gekürzt werden. Wir hatten in den letzten zehn Jahren ein exorbitantes Wachstum bei den Staatsausgaben: Sie sind von 56,6 Milliarden im Jahre 2008 auf über 61 Milliarden Franken im Jahre 2012 angewachsen. Für die nächsten fünf Jahre ist, gemäss einem Vertreter des Eidgenössischen Finanzdepartementes, im Finanzplan ein weiteres Wachstum von über 5 Milliarden Franken angesagt.

Seit der Abstimmung über die Armeereform XXI am 18. Mai 2003, der das Volk mit 76 Prozent deutlich zugestimmt hat, sind die Budgets für die Landesverteidigung kontinuierlich gesunken, und die anderen Budgets sind massiv aufgestockt worden. Dieser Trend zu überproportionalen Budgeterhöhungen in verschiedenen Departementen wird auch in Zukunft anhalten. Wer also behauptet, dass in anderen Departementen wegen der geforderten zusätzlichen 300 Millionen Franken für das VBS gespart oder gar gekürzt werden müsse, tut gut daran, sich einmal mit den Wachstumszahlen in den einzelnen Departementen auseinanderzusetzen. Fakt [PAGE 794] ist, dass in diesen Departementen das Ausgabenwachstum etwas geringer ausfallen dürfte und müsste, was ja auch nicht unbedingt so schlecht sein kann. Gewachsen in den Budgets wird aber alleweil noch.

Unser von der SiK vorgeschlagene Weg ändert am Ziel, dass unserer Armee 5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt werden, nichts. Gegenüber der Motion des Nationalrates gibt es aber eine Änderung auf der Zeitachse: Der Zeitpunkt, ab dem die Armee diesen Betrag erhält, ändert. Nachdem der Budgetprozess für das Jahr 2014 bereits abgeschlossen ist, scheint mir dieser pragmatische Weg gang- und vertretbar zu sein.

Ich ersuche Sie deshalb, zugunsten der Sicherheit unseres Landes, zugunsten einer gestärkten Planungssicherheit für die Armee und aus Respekt gegenüber dem verfassungsmässig verankerten Auftrag der Armee die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.