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Gross Andreas · Nationalrat · 2001-11-29

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Die Kommissionen entscheiden ja deshalb nicht über Parlamentarische Initiativen, weil wir uns auch immer wieder vorstellen können, dass sich selbst Kommissionsmehrheiten irren und eine neue Mehrheit im Parlament gefunden werden kann, welche den Irrtum einer Kommission korrigiert.

Aus verschiedenen Gründen möchte ich Sie wirklich bitten, sich zu fragen, ob es wirklich kein staatspolitischer Irrtum ist - der rational nicht zu begründen ist -, dieses Begehren nach Gleichstellung eines bisher nicht gleichgestellten Kantons zu refüsieren. Emotional kann man immer verstehen, weshalb die einen die anderen, in ihrem Gefühl diskriminiert zu werden, nicht ernst nehmen. Aber hier gibt es rational eigentlich nur Begründungen, die dafür sprechen. Ich möchte Sie wirklich bitten, dies ernsthaft in Erwägung zu ziehen:

Vor sechs Jahren war die gleiche Kommission - und auch die Mehrheit des Nationalrates - bereit, den Kanton Basel-Landschaft und den Kanton Basel-Stadt mit allen anderen Kantone gleichzustellen, obwohl wir damals in der Verfassung noch Halbkantone hatten. Heute gibt es keine Halbkantone mehr. Ausgerechnet heute sind wir nicht bereit, oder sollen wir nicht bereit sein, die Konsequenzen aus der Erkenntnis zu ziehen, von der die neue Bundesverfassung getragen wird, dass es nämlich keinen Grund mehr gibt, Kantone zu halbbatzigen Mitgliedern der Eidgenossenschaft zu erklären und andere als mehrwertig anzusehen.

Es geht genau um diese Diskriminierung, um dieses Gefühl der Halbkantone, nicht gleichwertig zu sein. Wenn sich Menschen diskriminiert fühlen, können jene, die sich nicht diskriminiert fühlen, den anderen nicht unterstellen, das sei nicht so wichtig, das sei nur emotional. Da stimmt etwas nicht. Da bringt man den anderen nicht den nötigen Respekt entgegen.

Das entscheidende weitere Argument war, dass wir dann alle ehemaligen Halbkantone aufwerten müssten. Das kann schon so sein. Aber wir zwingen niemanden dazu. Die Entstehungsgeschichten der drei Halbkantonspaare sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist es sehr verständlich, dass auch die Motivation, den Status zu ändern, sehr unterschiedlich ist. Jene, die nicht gleichgestellt werden wollen, müssen das nicht. Aber jene, die das nicht wollen, dürfen jene, die es möchten, nicht daran hindern, das zu tun. Das wäre unrecht. Wir können nicht einen Teil der Kantone zu Geiseln anderer machen, sie an ihrer Emanzipation hindern, weil der Kanton Appenzell das für sich selber nicht möchte.

Wenn es alle möchten - das ist das dritte Argument - und alle Halbkantone gleichgestellt würden, alle eine volle Standesstimme und einen zusätzlichen Ständeratssitz bekämen, dann würde genau das das Gleichgewicht nicht ändern, wenn man das alte Gleichgewicht vor der Gründung des Kantons Jura als Massstab nimmt. Es würde nämlich genau die gleichen Relationen wieder herstellen wie vor der Gründung des Kantons Jura. Mit Recht war damals aber das Gleichgewicht kein Argument, denn Gleichgewichte sind sozusagen immer Verständigungslösungen. Verständigungslösungen müssen neue Situationen, neue Entwicklungen ernst nehmen und sie in ein neues Gleichgewicht einzubauen versuchen.

Von daher möchte ich Sie wirklich bitten, ein bisschen Distanz zu dieser Sache zu gewinnen und sie nicht höher zu hängen, als sie es verdient, sondern den Wunsch eines sich diskriminiert fühlenden vormaligen Halbkantons nach Gleichstellung ernst zu nehmen; dies im Bewusstsein, dass alle, die das auch so sehen, genauso berechtigt sind, das zu tun. In einem zweiten Schritt haben nämlich die Kommission und wir auch die Freiheit, diese Ergänzung zu vollziehen. Wir müssen uns nicht auf den Kanton Basel-Landschaft beschränken, wir müssen uns auch nicht auf den Kanton Basel-Landschaft und den Kanton Basel-Stadt beschränken, sondern wir können die anderen vier Halbkantone fragen, ob sie diese Gleichstellung auch möchten. Sollte das so sein, dann können wir dem auch zustimmen. Sollte das aber nicht so sein, dann sollte die Innerschweiz die beiden Basel nicht daran hindern, das zu tun, was beide Bevölkerungen in Basel-Landschaft und Basel-Stadt schon lange mit Recht von uns verlangen.