Bürgi Hermann · Ständerat · 2009-09-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-08
Wortprotokoll
Das Votum meines Kollegen Peter Bieri, der jetzt neben mir sitzt, veranlasst mich, noch kurz etwas zu sagen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Rechtslage unabhängig davon, wie wir entscheiden, nicht wasserdicht ist. Dessen müssen wir uns bewusst sein.
Soweit es um den Schutz der Versorgungsschiffe geht, bestehen keinerlei Zweifel, dass Artikel 69 Absatz 1 eine ausreichende Rechtsgrundlage ist, weil es um die Unterstützung einer humanitären Hilfeleistung geht. Ich sage das, damit man nicht alles in den gleichen Topf wirft. Soweit es aber um den Schutz der Handelsschiffe geht, möchte ich - ich habe das schon in der Kommission getan - darauf hinweisen, dass berechtigte Zweifel bestehen, ob die Rechtsgrundlage ausreichend ist. Ich beziehe mich auf das Gutachten von Professor Schweizer - Sie müssen sich nicht ärgern, Rolf Schweiger, ich ziehe das Gutachten nur heran, soweit es die Fakten betrifft. In Artikel 69 Absatz 2 - um diesen geht es, wenn wir vom Schutz der Frachtschiffe sprechen - steht eben: "Soweit schweizerische Interessen zu wahren sind ..." Die Frage ist, ob für den Schutz der Handelsschiffe die Rechtsgrundlage gestützt auf Artikel 69 Absatz 2, wo es um den Schutz schweizerischer Interessen geht, ausreichend ist.
Die Rechtsgrundlage ist da nicht ganz wasserdicht. Wenn man bedenkt, dass die Schweiz 35 Handelsschiffe hat, die weltweit unterwegs sind, und dass pro Monat vielleicht zwei bis drei dieser Handelsschiffe in der fraglichen Zone operieren, und wenn man das ins Verhältnis setzt zur gesamten schweizerischen Landesversorgung - ich spreche nur zur Rechtslage und zu nichts anderem -, dann stellt sich ernsthaft die Frage, ob hier Artikel 69 Absatz 2 angerufen werden kann, in dem Sinne, dass es hier wirklich um das Landesinteresse geht.
Man kann auch andere Überlegungen anstellen, aber ich meine einfach, wenn wir über die Rechtslage diskutieren, müssen wir sie sauber auseinandernehmen und differenzieren. Nur das wollte ich hier noch sagen. Das ist auch der Grund, weshalb ich anders als die Kommissionsmehrheit stimmen und dem Antrag der Minderheit Maissen, nämlich [PAGE 810] dem Antrag auf Eintreten auf die Vorlage 1, zustimmen werde. Ich bin der Meinung, dass wir unabhängig davon, wie wir zum Atalanta-Einsatz stehen, nicht darum herumkommen, diese Frage im Rahmen einer sauberen Gesetzgebung zu entscheiden. Deshalb werde ich mich der Minderheit Maissen anschliessen.
Ich denke, wir müssen hier wirklich die Rechtslage auseinandernehmen, und das wollte ich noch tun.