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Maissen Theo · Ständerat · 2009-09-08

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-08

Wortprotokoll

Es ist natürlich für mich als Vertreter dieser Minderheit absolut nicht optimal, dass zuerst die Vorlage 2 behandelt wird, denn die logische Reihenfolge ist tatsächlich die, die der Bundesrat vorgeschlagen hat: zuerst die Rechtsgrundlage und dann der konkrete Einsatz. Der Grund, warum ich in der Kommission nicht dagegen interveniert habe, ist, dass ich nicht noch eine weitere Diskussion über die Frage auslösen wollte, was zuerst und was an zweiter Stelle kommt. Aber an sich ist meine Ausgangslage nicht optimal, weil ich ja weiss, dass man in diesem Rat gegen eine Kommissionsmehrheit sowieso keine grossen Chancen hat. Aber ich möchte es einfach thematisieren; eigentlich ähnlich, wie es auch Kollege Reimann bereits getan hat.

Es ist tatsächlich so, dass man verschiedene Auffassungen haben kann darüber, ob nun die Rechtsgrundlage für einen Atalanta-Einsatz ausreicht oder nicht. Das ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat seinerzeit bei der Diskussion um diesen Atalanta-Einsatz das VBS beauftragt hat, eine Änderung des Militärgesetzes vorzusehen, damit die Mitwirkung der Armee für solche Einsätze und künftige ähnliche Einsätze auf einer klaren Rechtsgrundlage beruht. Der Bundesrat hat sich da bestimmt etwas überlegt, wenn er nun diese beiden Vorlagen miteinander bringt.

Worum geht es bei der Änderung gegenüber dem heutigen Gesetz, ausser um formelle Verschiebungen innerhalb des Artikels? Heute haben wir einfach die Möglichkeit, Truppen zum Schutz von Personen und von schutzwürdigen Sachen im Ausland einzusetzen. Nun müssen wir ja fragen, was damals die Intention des Gesetzgebers war. Da hat man nach meinem Dafürhalten - ich war bei der Beratung dieses Gesetzes bereits in der Kommission mit dabei - nur immer vom Schutz von Botschaften gesprochen. An etwas anderes hat man an und für sich nicht gedacht.

Atalanta ist nun einfach etwas anderes. Das ist eine Beteiligung im Assistenzdienst an einer internationalen Polizeiaktion. Das ist wirklich etwas anderes. Und ich kann hier einen unverdächtigen Zeugen zitieren, Professor Schweizer. Wir haben das in den Unterlagen gesehen. Es gibt ein Rechtsgutachten von ihm, und er stellt fest, dass der Einsatz eines Militärdetachementes letztlich nur mit Mühe unter diesen Artikel 69 Absatz 2 subsumiert werden kann. Die rechtliche Situation ist so klar nicht, wie sie nun vom Kommissionspräsidenten dargelegt worden ist. Und man kann sich nun wirklich fragen, ob die historische Auslegung des Gesetzes richtig ist oder ob wir das Recht haben, in einen Gesetzestext etwas Neues hineinzuinterpretieren. Ich persönlich halte immer dafür, dass man das, was man will, klar im Gesetz festlegen soll. Es geht also jetzt um Folgendes: Wenn erstens einmal ungewiss ist, ob diese Rechtsgrundlage genügt oder nicht - und da gibt es unterschiedliche Meinungen -, dann bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, den ich Ihnen unterbreiten möchte, betrifft das Sprichwort "Gouverner, c'est prévoir". Wir wissen heute oder können und müssen davon ausgehen - das hat auch Herr Bundesrat Maurer in der Kommission bestätigt -, dass die Armee aufgrund von neuen Gefährdungen ausserhalb des traditionellen militärischen Bereiches auch in Zukunft für Polizeiaktionen gebraucht werden wird. Wenn wir bereits heute wissen bzw. annehmen müssen, dass solche Fälle eintreten werden, dann sehe ich nicht ein, warum wir jetzt nicht auch die Rechtsgrundlagen anpassen und entsprechend den künftigen Bedürfnissen ändern sollten.

Ich habe je länger, je mehr Mühe damit, dass wir uns heute bei allen Entscheiden im sicherheitspolitischen Bereich auf den künftigen sicherheitspolitischen Bericht abstützen bzw. dass darauf hingewiesen wird, es sei abzuwarten, was dann darin steht. Alle jene, die glauben, dieser sicherheitspolitische Bericht werde grosse neue Erkenntnisse bringen, werden enttäuscht sein. Dieser sicherheitspolitische Bericht ist eine Fortschreibung dessen, was wir bereits heute wissen. Es wird in gewissen Punkten möglicherweise Verschiebungen und Präzisierungen geben. Aber das ist nicht der grosse Wurf, der dann alle Fragen, die wir jetzt beantworten sollten, anders beantworten wird, als wir es schon heute tun können. Ich hatte bereits Mühe mit dem Entscheid des Bundesrates, den Tiger-Teilersatz vom sicherheitspolitischen Bericht abhängig zu machen. Jedermann, der sich mit sicherheitspolitischen Fragen befasst, weiss heute, dass die Schweiz ohne einen Schild luftpolizeilicher Art nicht auskommen wird. Wir werden daher neue Jets brauchen. Für diese Erkenntnis brauchen wir keinen sicherheitspolitischen Bericht. Für die Erkenntnis betreffend die Frage, ob man das vorliegende Gesetz nun ändern soll oder nicht, brauchen wir den sicherheitspolitischen Bericht auch nicht. Wir wissen, dass es eine solche Gesetzesänderung braucht.

Ich bin einfach stets der Meinung: Wenn man weiss, dass man handeln muss, dann soll man handeln und nicht die Entscheide vertagen. Aber ich weiss, ich habe da einen schweren Stand gegen die Mehrheit der Kommission. Ich wollte das hier aber doch deponieren. Wenn es Zeit dafür ist, sollten wir handeln und nicht weitere Berichte abwarten.