Fiala Doris · Nationalrat · 2010-03-04
Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-03-04
Wortprotokoll
Ich möchte mit einer Aussage von Ständerat Dick Marty beginnen, der mich wie auch die Kollegen im Europarat bereits x-fach für diese Thematik sensibilisiert hat. Er sagte einmal, in seiner ganzen Karriere als Jurist und Anwalt sei ihm nie eine derartige Ungerechtigkeit vorgekommen wie im Fall der schwarzen Listen, bei denen man auf Verdacht hin Namen im Kampf gegen den Terrorismus aufführe, den Betroffenen aber keine Möglichkeit gebe, wieder rehabilitiert zu werden.
Worum geht es? Der Bundesrat wird beauftragt abzuklären, was weiter unternommen werden kann, um das Sanktionssystem des Uno-Sicherheitsrates mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und Grundfreiheiten in Einklang zu bringen. Es ist mir wichtig, das bei dieser Gelegenheit zu sagen: Dick Marty hat sich mit seinem Engagement nicht nur in Strassburg, sondern weltweit einen Namen gemacht. Was er mit seiner Motion verlangt, wurde vom Ständerat mit 28 zu 0 Stimmen begrüsst. Das ist ein starkes Zeichen. Ihre Kommission hat nun getagt, und die APK hat mit 10 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen entschieden, der Motion zuzustimmen, und bittet Sie, ihr zu folgen.
Es handelt sich um eine Motion, die fundamentale Probleme der Demokratie, ein fundamentales Problem rund um die Menschenrechte aufgreift. Die schwarzen Listen der Uno im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus machen auf den ersten Blick ganz sicher Sinn. Was einfach nicht geht, ist, dass keine Möglichkeit besteht, wenn man unschuldig ist, auch wieder rehabilitiert zu werden. Auf einer schwarzen Liste zu figurieren bedeutet, dass das Vermögen blockiert wird und man das Land nicht mehr verlassen darf. Dass der Fall Nada, von dem Sie sicher alle gelesen haben, im Schweizer Rechtsstaat in diesem Sinne vorkommen kann, ist, glaube ich, wirklich beschämend und für uns unvorstellbar. Ich möchte als Klammerbemerkung hinzufügen, dass im Moment 400 Namen auf der schwarzen Liste figurieren. Schweizerische und italienische Gerichte sind übereingekommen, dass Herr Nada keiner Strafklage ausgesetzt wird, dass eine solche nicht eröffnet werden kann. Dennoch bleibt der Name drei weitere Jahre auf der schwarzen Liste. Erst nach Annahme der Motion Marty wird Nada von der Liste entfernt, notabene ohne Entschuldigung, ohne Entschädigung.
In unseren Augen darf internationales Recht eben die fundamentalen Rechte nicht brechen. Ein solches fundamentales Recht sind die Menschenrechte. Auch im Namen des Kampfes gegen Terrorismus sind nicht alle Handlungen legitim. Was am meisten schockiert, ist die Gleichgültigkeit. Die Schweizer Demokratie hat sich jedoch eingesetzt. Die Diplomatie hat sich eingesetzt, und einiges ist in Bewegung gekommen. Ständerat Marty hat sich mit seinem Einsatz nicht nur in Strassburg, wo er mit seinem Engagement weitaus weniger kritisch beurteilt wurde, sondern von 47 Ländern gelobt wurde, einen Namen gemacht, sondern weltweit, und darauf kann unser Parlament, kann die Schweiz auch stolz sein. Er hat weltweit für die Menschenrechte und den Rechtsstaat gepunktet, und dies steht unserem Land gerade heute gut an. Wir sind dezidiert der Meinung, dass alles im Kampf gegen Terrorismus unternommen werden kann und muss, aber fundamentale Rechte gelten müssen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Motion anzunehmen.