Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2010-03-04
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-03-04
Wortprotokoll
Fast jedes Gesetz hat irgendwo so einen Schicksalsartikel, der am Ende zu Differenzen führt. Dass es dieser sein sollte, hätte ich nicht gedacht, muss ich sagen. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass Sie die Vorlage deswegen dreimal zwischen den Räten hin und her wechseln lassen und darüber diskutieren würden. Aber nun gut, es ist jetzt so. Ich versuche es jetzt noch einmal, wahrscheinlich zum letzten Mal. Nachher muss sich dann irgendwann die Einigungskonferenz darüber beugen.
Worum geht es? Es geht darum, dass wir die Missbräuche im Bereich der Vignette bekämpfen wollen. Dazu dienen zwei Massnahmen. Die eine ist die Erhöhung der Bussen, das haben Sie bereits beschlossen. Die andere ist eine gewisse Verstärkung der Kontrolle an der Grenze. Diese Kontrolle an der Grenze möchten wir zeitweise intensivieren und ausdehnen, wobei wir sie auch ausgliedern wollen. Damit können wir das ausgebildete Zollpersonal auch für die angestammten Aufgaben einsetzen; damit wird das Zollpersonal entlastet, und es bringt uns einen Abwicklungsgewinn.
Diese Kontrollen und das Ausfüllen von Strafbescheiden sind im Gegensatz zu anderen Bereichen, Frau Nationalrätin Allemann, hier ganz klar definiert und auf diese Vignette limitiert. Es ist eine digitale Entscheidung: Ja oder nein; die Frage ist, ob die Vignette vorhanden ist oder nicht. Es gibt keine Ermessensentscheide zu treffen, die dann tatsächlich, wie Sie sagen, problematisch wären; es geht nur um diese Frage.
Wir haben es rechtlich abgeklärt. Es gibt rechtlich keine Einwände gegen dieses vorgesehene System. Ich darf Ihnen erneut versichern, dass das beim ruhenden Verkehr an der Grenze gemacht werden soll, und zwar beim Austritt aus der Schweiz. Denn erst dann kann man ja mit Sicherheit sagen, ob jemand auf der Autobahn die Vignette gehabt hat oder nicht. Auch das kann ich Ihnen versichern: Nur beim Landesaustritt soll diese Kontrolle an den Grenzübergängen stattfinden. Es ist nicht vorgesehen, dass die Kontrollen, welche die Autobahn, das Landesinnere oder Parkplätze usw. betreffen, ausgelagert werden.
Dieses Kontroll- und Ahndungsverfahren an der Grenze dauert im Schnitt etwa 15 Minuten. Herr Nationalrat Aeschbacher hat die richtigen Zahlen genannt. Das ist die Zeit, die es in etwa braucht, um diese Abwicklung zu machen. Man will ja auch höflich mit denen sein, die gegen das Recht verstossen haben. Das entlastet eben das Zoll- und Grenzwachtpersonal, und ich bitte Sie, jetzt hier doch eine gewisse Einsicht zu zeigen und uns zu helfen. Es gibt aus der [PAGE 173] SVP-Fraktion ja Motionen, die uns auf der anderen Seite zwingen wollen, das Personal an der Grenze um Hunderte von Personen aufzustocken. Wir zeigen Ihnen jetzt hier auch Wege, wie wir ohne allzu grosse Aufstockungen effizienter und effektiver arbeiten können.
Deshalb ersuche ich Sie, sich hier dem Ständerat anzuschliessen und diese Differenz zu beseitigen.