Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2009-09-21
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-21
Wortprotokoll
Die parlamentarischen Initiativen der Kollegen Reto Wehrli und Andy Tschümperlin wurden durch die Erfahrungen ihres Kantons und ihrer Region mit dem Babyfenster im Spital Einsiedeln motiviert. Dieses Babyfenster existiert seit 2001, zwischenzeitlich sind vier Kinder hineingelegt worden. Dabei wird jedes Mal eine Kontroverse über die mangelnden rechtlichen Grundlagen dieser Einrichtung ausgelöst. Die beiden Initianten wollen eine Alternative zum Babyfenster aufzeigen, indem sie die anonyme respektive die diskrete Geburt ermöglichen und gesetzlich verankern wollen.
Die parlamentarische Initiative Wehrli fordert die Schaffung rechtlicher Grundlagen, damit in Ausnahmefällen die anonyme Geburt ermöglicht wird. Die parlamentarische Initiative Tschümperlin geht weniger weit, indem sie nur die diskrete Geburt legalisieren will. Das würde bedeuten, dass die Mutter bei der Geburt Informationen über ihre Identität und diejenige des Vaters bei einer zu bezeichnenden Stelle hinterlegen könnte. Ziel des Angebots der anonymen bzw. diskreten Geburt ist es, höchste Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit von Mutter und Kind, besser zu schützen.
Unsere Kommission anerkennt die Problematik der heutigen Rechtslage; sie ist allerdings der Ansicht, dass eine positivrechtliche Regelung, wie sie von den Initianten vorgeschlagen wird, das gewünschte Ziel nicht zu erreichen vermag. Eine Neuregelung wie von den parlamentarischen Initiativen vorgeschlagen stünde in einem unlösbaren Konflikt mit der Bundesverfassung und mit internationalen Übereinkommen [PAGE 1663] wie der Uno-Kinderrechtskonvention oder der EMRK. Diese garantieren ein Recht auf Kenntnis der Herkunft. Bei Annahme der Initiativen würde die Notlage der Mutter als gewichtiger bewertet als das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist nicht bereit, eine solche Abwägung generell vorzunehmen, und sieht deshalb in einer Neuregelung keine geeignete Lösung dieses Dilemmas.
Besonders die parlamentarische Initiative Wehrli, bei deren Umsetzung ein Kind unter Umständen zu keiner Zeit Kenntnis über seine Abstammung erlangen könnte, geht in den Augen der Kommissionsmehrheit zu weit. Die diskrete Geburt - das bedeutet, dass eine Frau das Kind betreut im Spital gebären kann und sofort zur Adoption freigibt - wird bereits heute praktiziert, weshalb die Mehrheit der Kommission eine gesetzgeberische Anpassung nicht als notwendig erachtet. In der Praxis ist es auch so, dass selten Schwangerschaften anonym bleiben. Niemand will Geburten unter prekären Verhältnissen, weshalb bereits heute die meisten medizinischen Institutionen Hand zur sogenannten diskreten Geburt bieten. Ausserdem deuten Zahlen aus Frankreich, wo die anonyme Geburt positivrechtlich geregelt ist, nicht darauf hin, dass dadurch weniger Kindsaussetzungen oder Abtreibungen verzeichnet werden. Der Zweck der Initiativen - ein besserer Schutz des Lebens - kann aus Sicht der Kommissionsmehrheit auf diese Weise nicht erfüllt werden.
Die Kommission beantragt mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Wehrli keine Folge zu geben, und mit 12 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Tschümperlin keine Folge zu geben.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.