Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2009-09-21
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-21
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Wehrli Folge zu geben, einer Initiative, die von Ratsmitgliedern von rechts bis links unterzeichnet wurde. Die Diskussion bezieht sich auf die anonyme Geburt, die, egal auf welcher Seite wir stehen, in einem gesetzlichen Graubereich abläuft, denn wenn eine Frau anonym ein Kind zur Welt bringt und dieses nicht meldet, verletzt sie so oder so bestehendes Recht. Solche Extremsituationen - und von denen sprechen wir jetzt - werden wir nie verhindern können, egal wie wir heute entscheiden.
Die Diskussion wird längst nicht nur in der Schweiz geführt und ist deshalb auch bei Weitem nicht nur ein regionales Thema. In der Schweiz wurde die Diskussion ausgelöst, nachdem am Sihlsee in Einsiedeln ein totes Neugeborenes gefunden wurde. Danach wurde die Babyklappe eingerichtet. Es war eine Massnahme, die es einer Frau in einer Notlage ermöglichen sollte, das Kind eben nicht am See sterben zu lassen, sondern in die Babyklappe zu legen. Damit sollte das Leben des Kindes möglichst gerettet werden. Diese Babyklappe hat nun aber den Nachteil, dass die Mutter des Kindes die Geburt mit grösster Wahrscheinlichkeit unter medizinisch bzw. menschlich fragwürdigen Umständen überstehen musste; das heisst, die Babyklappe kann zwar das Leben des Kindes retten, nicht aber der Mutter helfen. Durch die anonyme Geburt soll der Frau nun ermöglicht werden, die Babyklappe nur noch virtuell zu nutzen, das heisst, sie könnte das Kind direkt im Spital zur Welt bringen und dennoch die Babyklappe nutzen, also die Anonymität bewahren. Es werden heute schon anonyme Geburten in Spitälern durchgeführt, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ein Neugeborenes hat ein Anrecht auf einen Namen und auf das Wissen um seine Herkunft. Aber eine Frau, die ihr Kind am See sterben lassen will, ist nicht in der Lage, dieses Kindsrecht zu achten. Es ist also eine Extremvariante, für die das Gesetz nichts vorgesehen hat. Bei der anonymen Geburt wird das Kind im Extremfall nie erfahren, wer seine Eltern sind. Aus diesem Grund lehnen die Gegner der Initiative die anonyme Geburt ab.
Wir stimmen ihr aus folgenden Gründen zu: Erstens hat das Kind ein Recht auf Leben. Wenn die Mutter das Kind nicht an den See, sondern in die Babyklappe legt, haben wir das Leben des Kindes gerettet. Zweitens werden gemäss "Tages-Anzeiger" vom 29. April 2009 in einem Berliner Spital 95 Prozent der Mütter, die anonym gebären wollen, davon überzeugt, sich bei den Adoptionsbehörden zu melden. Dieser Trend gilt offenbar für ganz Deutschland.
Ein weiteres Argument der Gegner der Initiative besteht darin, dass es kein statistisches Material gibt, welches beweist, dass Kindstötungen dank Babyklappe verhindert werden können. Es gibt tatsächlich keine Statistiken, nur wird das natürlich immer so sein, denn anonym ist nun einmal anonym.
Andy Tschümperlin, welcher kurz nach Reto Wehrli eine ähnliche Initiative einreichte, verlangt, dass sich die Kindsmutter registrieren muss. Wir gehen aber davon aus, dass eine Frau in einer Extremsituation genau das nicht tun kann oder tun will. Wenn der parlamentarischen Initiative Wehrli Folge gegeben würde, wäre notabene die Möglichkeit der diskreten Geburt weiterhin gegeben.
Sie haben vielleicht gelesen, dass eine Frau ihr Kind im Kofferraum ihres Autos töten wollte, sich dann aber doch für die Babyklappe entschied. Und in Österreich z. B. weiss eine Frau, dass sie legal handelt, wenn sie im Spital eine anonyme Geburt vornimmt. Dieses Wissen allein kann schon sehr hilfreich sein.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Wehrli Folge zu geben.