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Janiak Claude · Ständerat · 2009-06-10

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Unserem Bericht können Sie entnehmen, dass am 2. Februar 2009 Herr Nationalrat Schwander und fünf weitere Personen Anzeige gegen die Vorsteherin des EDA eingereicht haben; dies im Zusammenhang mit Äusserungen, die sie im Abstimmungskampf zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien in der Öffentlichkeit gemacht hat.

Das Verfahren ist deshalb interessant, weil eigentlich nicht so klar ist, was für ein Verfahren vorgesehen ist. Beim nächsten Geschäft ist es relativ klar umschrieben; ich gehe deshalb kurz darauf ein. Ein Gesuch um Aufhebung der Immunität eines Ratsmitgliedes oder einer Magistratsperson oder ein ähnliches Gesuch wird von den Kommissionen für Rechtsfragen vorberaten; diese geben der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme. In diesem Fall wäre es aber, da das Gesuch offensichtlich unhaltbar ist, möglich gewesen, dass der Präsident und die Präsidentin der Kommissionen für Rechtsfragen das Gesuch in gegenseitigem Einvernehmen direkt erledigt hätten. Frau Nationalrätin Huber und ich haben als Vorsitzende der Kommissionen für Rechtsfragen am 4. März 2009 beschlossen, diesen Immunitätsfall den Räten - mit dem Ständerat als Erstrat - zu unterbreiten, obwohl wir an sich der Meinung waren, dass dieses Gesuch absolut aussichtslos sei. Sie können sich aber vorstellen, was es bewirkt hätte, wenn Frau Huber und ich, die bei dieser Abstimmung die gleiche Meinung vertreten haben wie Frau Bundesrätin Calmy-Rey, dieses Geschäft so erledigt hätten; wir hätten uns dem Vorwurf ausgesetzt, wir würden etwas unter den Teppich kehren wollen. Wir haben das Geschäft also in der Kommission behandelt. Wir haben die Vorsteherin des EDA eingeladen. Sie hat nicht an die Sitzung kommen können, weil sie kurzfristig ins Ausland verreisen musste. Wir haben die Angelegenheit deshalb ohne Anhörung von Frau Bundesrätin Calmy-Rey behandelt.

Der Bundesrat legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar, wenn er sich im Verlaufe von Abstimmungskämpfen öffentlich äussert, und er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung. In diesem Fall war das Parlament eindeutig; es hat diese Vorlage mit 141 zu 40 Stimmen unterstützt. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die beanstandeten Sätze keine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches waren, und deshalb besteht keine Veranlassung, die Immunität der Vorsteherin des EDA aufzuheben. Die Kommission war einstimmig dieser Meinung.