Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-09-20
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-20
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, wie Herr Schwaller auch, sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag abzulehnen, und das aus den folgenden Gründen:
1. Wenn Sie den Text der Initiative vor sich haben, dann sehen Sie, dass in Ziffer 4 von Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung ein Finanzreferendum vorgeschlagen wird, und zwar für völkerrechtliche Verträge, die "neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen". Es ist dabei anzufügen: Gemäss Aussagen in der Kommission ist es in der Praxis noch kaum vorgekommen, dass ein Staatsvertrag wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich gezogen hat. Das ist also praxisfremd.
Ich möchte gerade auch dort einhaken: Das Finanzreferendum, wie es in Ziffer 4 vorgeschlagen wird, ist für mich nicht praktikabel. Das gilt vor allem auch im Bereich der Aussenpolitik; Sie können sich das mal in der Praxis vorstellen. Wenn da verhandelt wird, Verträge abgeschlossen, paraphiert und ratifiziert werden und dann noch mit dem Finanzreferendum operiert wird, würden wir damit in der Aussenpolitik der Schweiz einen echten Fremdkörper einführen, der auch in der Praxis nicht zum Tragen käme. Wenn man schon zugeben muss, dass es in der Praxis kaum zu wiederkehrenden Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken gekommen ist, dann sollte man dies auch nicht einführen. Im Übrigen hat das Volk in Bezug auf das Finanzreferendum bei der Eidgenossenschaft im Allgemeinen in der Vergangenheit schon das Veto eingereicht.
2. Zu den anderen Punkten im Initiativtext: Die ersten drei Ziffern unter Buchstabe d des Initiativtexts sind sehr offen formuliert; der Text ist offen wie ein Scheunentor. Wenn er so offen ist wie ein Scheunentor, kann man machen, was man will. Über den Wunsch, das Volk verstärkt in die Aussenpolitik einzubinden, kann man diskutieren; man kann das auch vorschlagen. Aber wenn es so offen formuliert ist wie in diesem Initiativtext, kann man das nicht unterstützen. Im Abstimmungskampf werden die entsprechenden Fragen aufgeworfen werden, ohne dass man eine Antwort geben könnte.
3. Es ist logisch, dass mit der Zustimmung von Volk und Ständen eine Art Vetorecht der Kantone in der Aussenpolitik erteilt würde; so steht es auch in der Botschaft. Ich entnehme dem Positionsbezug der Konferenz der Kantonsregierungen - wir sind ja hier im Ständerat -, dass sie dies nicht wollen. Die KdK lehnt diese Volksinitiative ab. Deshalb ist für mich dieses faktische Vetorecht der Kantone in Bezug auf die Zustimmung von Volk und Ständen erstens nicht praktikabel; zweitens würde es die Position der Verhandlungspartner entscheidend schwächen; und drittens wollen es die Kantone, die wir ja hier vertreten, gar nicht.
4. Noch ein Bezug zur Praxis: In der Botschaft werden auf Seite 6973 die Doppelbesteuerungsabkommen angesprochen. Dort steht: "Nach Auffassung des Initiativkomitees müssten diese Doppelbesteuerungsabkommen aber dereinst dem obligatorischen Staatsreferendum unterstellt werden." Sie haben einen Erfolg verbucht und gesagt, dank dieser Initiative seien die Doppelbesteuerungsabkommen wenigstens dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Das ist richtig. Aber - das müssen Sie sich einmal vorstellen - wir haben da eine Serie von Doppelbesteuerungsabkommen gehabt; wenn man das in der Praxis alles dem Volk vorlegt, würden die gleichen, die das verlangen, dann populistisch sagen, das sei eine glatte Überforderung. Diesen Stimmzettel möchte ich dann sehen, bzw. ich möchte sehen, wie diese Doppelbesteuerungsabkommen vor dem Volk in den Sälen vertreten werden. In der Botschaft kann man das nachlesen, das wird so gefordert.
Also auch hier muss ich sagen, dass ich das nicht nachvollziehen kann. Ich verstehe den Bundesrat, wenn er mit dem Gegenvorschlag den Antrag stellt, auf Verfassungsstufe den Parallelismus zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht herzustellen, wie er bereits auf Gesetzesstufe besteht. Rechtliche Bestimmungen in Staatsverträgen, welche Gesetzescharakter haben, sollen also dem fakultativen Referendum unterstehen; rechtliche Bestimmungen in Staatsverträgen, welche Verfassungscharakter haben, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. So weit so gut, dem könnte ich zustimmen.
Nur muss ich auch Herrn Schwaller zustimmen - der Vorschlag des Bundesrates ist missglückt. Den Willen, die Idee des Bundesrates könnte ich unterstützen, ich bin aber mit dem Entwurf des Bundesrates nicht einverstanden, wie er jetzt vorliegt. Ich teile auch die Auffassung, dass es, wenn man in einem Abstimmungskampf - die Ausschaffungs-Initiative lässt grüssen - wieder mit einem Gegenvorschlag operiert, Schwierigkeiten bringt, das dem Volk zu erklären.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen, ebenso den Gegenvorschlag des Bundesrates.