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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02

Wortprotokoll

Es ist schon nicht so, dass die Schweiz in Bezug auf die Bekämpfung der Internetkriminalität, der Cyberkriminalität, ein Schwellenland ist. Es ist sicher auch so, dass die Entwicklung in diesem Bereich sehr schnell und sehr gewaltig vor sich geht und hier auch immer mehr Experten - auch aufseiten des Bundes und der Kantone - gefordert sind, um dem überhaupt Einhalt gebieten zu können. Das ist sicher so. Der Bund verfügt entgegen dem, was gesagt wurde, bereits über eine Strategie zur Bekämpfung der Internetkriminalität und auch zur Informationssicherung, die er in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, die in ihrem Bereich zuständig sind, und der Privatwirtschaft seit rund vier Jahren umsetzt.

Im Bereich der Internetkriminalität wurde im Jahr 2003 die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) geschaffen. Diese unterstützt die Strafverfolgungsbehörden, zum einen jene der Kantone, zum anderen auch jene des Bundes. Die Kobik ist die erste und einzige offizielle Anlaufstelle für Verdachtsmeldungen aller Art, aus der Bevölkerung und der Wirtschaft, die in einem Zusammenhang mit der Internetkriminalität stehen. Die Kobik wird zu zwei Dritteln von den Kantonen finanziert. Das ist eine sehr intensive Zusammenarbeit. Wenn sich die Verdachtsmeldungen bei der Prüfung durch Kobik als strafrechtlich relevant herausstellen, werden sie von der Kobik den zuständigen kantonalen Polizeibehörden übergeben. Es ist immer noch so, dass die Kantone - und nicht der Bund - die Polizeihoheit haben.

Im Weiteren hat der Bund mit der Einführung von Artikel 27 Absatz 2 StPO eine gesetzliche Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auch in diesem Bereich geschaffen. Diese Bestimmung enthält eine Ermittlungskompetenz des Bundes bei Straftaten, die ganz oder teilweise in mehreren Kantonen begangen werden oder einen Auslandsbezug aufweisen und bei denen im Moment noch nicht feststeht, ob der Bund, die Kantone oder ein einzelner Kanton zuständig sind. Artikel 27 Absatz 2 wurde insbesondere auch im Hinblick auf eine effizientere Bekämpfung der Internetkriminalität in die StPO aufgenommen und tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

Im Bereich des Schutzes kritischer Informationsinfrastrukturen, also im Bereich der Informationssicherung, verfolgt der Bundesrat die von ihm in einem Konzept aus dem Jahr 2000 dargelegte Strategie. Sie beruht auf den vier Säulen Prävention, Früherkennung, Bekämpfung von Vorfällen sowie strategisches Krisenmanagement. Im Bereich der Prävention erarbeitete und bearbeitet der Bereich IT-Infrastruktur im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung gemeinsam mit den betroffenen Stellen der Wirtschaft Risikoanalysen. Hier gibt es also auch eine Zusammenarbeit Wirtschaft-Bund und Bund-Kantone. Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung - abgekürzt Melani - ist im Bereich der Früherkennung und der Bekämpfung von Vorfällen tätig. Zu diesem Zweck arbeitet Melani eng mit den Betreibern dieser Infrastrukturen in der Privatwirtschaft zusammen. Zurzeit haben 60 führende Firmen aus der Privatwirtschaft mit Melani eine Zusammenarbeitsvereinbarung, auf deren Basis auch vertrauliche Informationen in den Bereichen Spionageabwehr, Wirtschaftskriminalität, Sabotage und dergleichen ausgetauscht werden können. In einer Krisensituation schliesslich stellt der Sonderstab Information Assurance - abgekürzt Sonia - sicher, dass die Auswirkungen der Störungen möglichst begrenzt werden und die Funktionstüchtigkeit der betroffenen kritischen Infrastruktur raschestmöglich wiederhergestellt wird, wobei Melani als Lagezentrum von Sonia in Krisenzeiten funktioniert.

Aufgrund der engen organisatorischen und personellen Verknüpfung von wirtschaftlicher Landesversorgung und Sonia einerseits und Melani und Kobik andererseits verfügt die Schweiz über ein umfassendes, flexibles und kostengünstiges Modell zum Schutz der kritischen Informationsinfrastrukturen und auch zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Dieses System gilt auch im Ausland als vorbildlich und wird dort nicht so qualifiziert, wie dies heute gesagt wurde, nämlich es sei auf dem Niveau eines Schwellenlandes. Die beteiligten Organisationen sind ebenfalls international stark vernetzt.

Das Postulat Frick 08.3101, "Die Schweiz wirksamer gegen Cybercrime schützen", wurde vom Bundesrat angenommen. Die Umsetzung dieses Vorstosses wird es erlauben, zusätzlich die bereits umgesetzte Strategie, die Massnahmen und Ressourcen in diesem Bereich in einem umfassenden Bericht zu überprüfen und dann auch allfällige Anpassungen vorzunehmen. Selbstverständlich soll auch die Strategie nochmals überprüft werden.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion Burkhalter.