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Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-06-02

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Herr Kollege Janiak hat bereits auf den Haupteinwand hingewiesen, nämlich das Vertrauen in die Mündigkeit des Bürgers. Es seien aber trotzdem noch einige Ausführungen erlaubt.

Das Verhältnis Staat-Privatperson ist sehr vielschichtig, und es zeichnet sich in letzter Zeit immer mehr ab, dass sich Staaten hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Verhältnisses zum Bürger, zur Privatperson unterschiedlich entwickeln. Die einen Staaten - dazu gehört in gewisser Weise auch die EU - sehen den Bürger immer mehr als Opfer, das ein Schutzbedürfnis gegenüber dem Staat hat. Somit wird dem Staat also die Verantwortung übergeben, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürger geschützt wird. Andere Staaten legen ein grösseres Gewicht auf die Selbstverantwortung und die Mündigkeit des Bürgers; ich meine, dazu gehöre auch die Schweiz. Selbstverständlich kann man nicht apodiktisch das eine oder das andere sein. Selbstverständlich haben Privatpersonen, Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichste Schutzbedürfnisse, denen der Staat zu entsprechen hat. Das Ganze ist eine Frage der Grenze. Wie weit sollen wir gehen? Unendlich weit zu gehen ist nicht möglich, weil die unendliche Vielfalt der Rechtsbeziehungen zwischen den Personen eine Unmenge von Vorschriften erfordern würde. [PAGE 370] Die Frage, die Sie nun heute zu beantworten haben, ist die: Wo wollen Sie eine Grenze ziehen?

Die Minderheit meint nun, dass die in den vorliegenden Initiativen genannten Ferngeschäfte nicht derart sind, dass sie so intensive Schutzbedürfnisse auslösen, denen der Staat begegnen muss. Es wurde gesagt, dass ein solches Schutzbedürfnis bestehe, wenn ein Hausierer vor der Türe stehe. Das wurde bejaht. Ich glaube aber, dass das Verhältnis ein anderes ist, wenn jemand mit dem Verkäufer nicht in direkter Beziehung steht, sei es, dass er über das Internet mit ihm kommuniziert, sei es, dass er mit ihm telefoniert. Immer hat der Bürger die Möglichkeit, unbeeinflusst von seiner jeweiligen Gegenpartei zu entscheiden und seine Verantwortung wahrzunehmen.

Dazu kommen auch noch andere Argumente; ich nenne ein wirtschaftliches: Jede Vorschrift, die befolgt werden muss, löst Kosten aus. Wenn diese Kosten nur durch das Schutzbedürfnis einiger weniger verursacht worden sind, fragt es sich, ob es gerecht ist, dass sich eine bedeutende Mehrheit indirekt an diesen Kosten zu beteiligen hat. Auch hier sind meines Erachtens Grenzen zu ziehen, und das schweizerische Recht hat diese Grenzen bis anhin vernünftig, moderat und auch richtig gezogen. Mehr ist nicht notwendig.

Es zeigt sich aber auch, dass die Praxis sehr wohl Mittel und Wege kennt, um sich selbst ordnen zu können. Alle diejenigen, die die "NZZ am Sonntag" beziehen, haben vielleicht einen Artikel von Beat Kappeler gelesen, in dem er sich zum Internethandel äussert. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich im Zusammenhang mit dem Erscheinen dieses Artikels in keiner Weise meine Hand im Spiel hatte; deshalb kann ich mir relativ ungeniert gestatten, einiges aus diesem Artikel vorzulesen. Beat Kappeler schreibt:

"Der Handel übers Internet blüht. Doch der Ständerat soll ihn morgen Montag mit einem Widerrufsrecht beschweren ... Hoffentlich gehen die Ständeräte übers Wochenende doch noch einmal ins Internet. Dann sähen sie, dass die Sicherheit der Käufer durchaus mit marktüblichen Mitteln hergestellt werden kann. Bei Tausch-, Verkaufs- und Büchervertrieben im Netz bewerten die bisherigen Käufer den Verkäufer sichtbar für alle. Wenn einer unter 95 Prozent zufriedene Wertungen fällt, verschwindet er meistens rasch von Netz und Handel." Im Internet seien schon heute "verschiedene Bewertungsdienste über Anbieter aller Art tätig". Und weiter: "Dass die EU ein solches Widerrufsrecht schon kennt, spricht nicht für eine Übernahme in der Schweiz, sondern dagegen, nämlich für echte, klare Vertragsbeziehungen." Der Artikel endet mit den folgenden Aussagen: "Leider treibt das Parlament diese Verrechtlichung immer weiter, während die Verwaltung laufend Vereinfachungen verspricht ... Der Wahn vieler Politiker, immer neue Einspruchsrechte zu verteilen, kostet sie selbst gar nichts und bringt den Verbänden von Konsumenten, Mietern, Umweltanliegen, Gewerkschaften ebenso kostenlos neues Prestige. Hingegen schränkt der vielfache Griff in die Speichen die vom Eigentum ausgehenden Handlungsrechte ein. Eigentum ist nicht ein Geldsack, sondern das Recht, sich zu betätigen. Ohne dieses Handeln gilt das Grundrecht des Eigentums nur noch auf dem Papier. Und in der Volkswirtschaft wird nichts mehr unternommen. Schade um den aufstrebenden Online-Handel." Dem ist in materieller Hinsicht nichts mehr beizufügen.

Noch eine formelle Bemerkung: Die Ihnen vorliegenden Initiativen wurden, wie das üblich ist, bereits von der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen vorberaten. Hätte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen diesen Initiativen zugestimmt, hätte die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen die Befugnis gehabt, direkt einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat diese beiden Initiativen aber recht deutlich abgelehnt, und ich glaube nicht, dass sie im weiteren Zuge des Verfahrens eine andere Position einnehmen wird. Wenn wir eine solche parlamentarische Wertung vornehmen müssen und davon auszugehen haben, dass der Nationalrat dem wohl kaum zustimmt, fragt es sich, ob es Ihre Kommission für Rechtsfragen wirklich übernehmen soll, einen Entwurf auszuarbeiten.

Deshalb beantrage ich Ihnen, beiden Initiativen keine Folge zu geben.