Lexipedia

Diener Lenz Verena · Ständerat · 2013-09-19

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-19

Wortprotokoll

Dieser Artikel 18 scheint mir noch ein wichtiger Artikel zu sein. Wir haben bei der Eintretensdebatte festgehalten, dass das Konzept des Bundesrates unsere Unterstützung findet, dass es primär darum geht, die Integration der Ausländerin oder des Ausländers zu prüfen und einzufordern, und dass die Aufenthaltsdauer zweitrangig ist. Dann haben wir den Kantonen zugestanden, dass sie bei den Integrationskriterien weiter gehen können, weil es ein grosser Wunsch der Kantone ist, dass sie noch spezifisch ihre Integrationskriterien formulieren können. Das habe ich auch unterstützt. Was ich jetzt aber nicht verstehe, ist, dass man jetzt wieder mit der Aufenthaltsdauer in der Gemeinde und im Kanton kommt und hier zusätzlich eine neue Erschwernis einbauen will. Der Bundesrat hat eine kluge Formulierung gewählt, indem er sagt: Die Kantone können Mindestaufenthaltsdauern auf ihrer Stufe verlangen, aber nicht mehr als drei Jahre, das heisst von null bis drei Jahre. Das hat die Mehrheit unserer Kommission dann auch unterstützt, ich persönlich auch. Wenn wir jetzt die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre aufstocken, wie Kollege Engler das will, dann wird das ganze Konzept dieses Artikels 18 natürlich völlig geändert.

Jetzt erlaube ich mir, zu Absatz 2 etwas zu sagen; dort vertrete ich ja die Minderheit. Die Frage ist ja in unserer Zeit der Mobilität, dass in einem Kanton ein Gesuch gestellt wird, und dann zieht derjenige, der sich einbürgern lassen will, in einen anderen Kanton, weil er eine andere Arbeit hat oder was auch immer seine Beweggründe sind. Jetzt ist die Frage: Wer behandelt dieses Gesuch? Wenn wir dem Antrag Engler folgen, dann gibt es Kantone, die für die Mindestaufenthaltsdauer ein Jahr, mehr nicht, oder vielleicht nicht einmal ein Jahr beschliessen, während andere Kantone bis fünf Jahre gehen. Jetzt hat man im Kanton X das Gesuch gestellt und geht in den nächsten Kanton. In Absatz 2 ist festgehalten, dass der Kanton, in dem das Gesuch eingereicht wurde, das Gesuch behandeln und entscheiden muss, ob diese Einbürgerung stattfinden kann oder nicht. Wenn man dieses Gesuch in einem Kanton einreicht, in dem es gar keine Mindestaufenthaltsdauer braucht, ist das natürlich wesentlich attraktiver, als wenn man noch fünf Jahre warten muss, bis man überhaupt ein solches Gesuch stellen kann. Nach einem Wegzug sind die Kriterien für eine Einbürgerung eigentlich diejenigen des Kantons, in dem das Gesuch eingereicht [PAGE 832] wurde. Ich bin gespannt, ob die Muotathaler begeistert sind, wenn eine Person zu ihnen zieht, die in Zürich ein Einbürgerungsgesuch gestellt hat. Wir haben dann vielleicht keine Mindestaufenthaltsdauer, und unsere Kriterien sind viel freier formuliert. Die Einbürgerungswilligen müssen keinen speziellen Dialekt sprechen können, damit sie eingebürgert werden.

Ich will damit sagen: Letztendlich ist es doch das Interesse des Wohnsitzkantons, die Integrationskriterien überprüfen zu können. Darum haben wir uns von der Minderheit auch gesagt: Wir müssen eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Die nationalrätliche Version scheint mir keine sinnvolle Variante zu sein.

Der Antrag Engler führt dazu, dass die Unterschiede noch grösser werden. Wenn die Unterschiede noch grösser werden und wenn Absatz 2 so im Gesetz bleibt, wie es vorgeschlagen wird, dann führt das zu ganz grossen Spannungen. Ich bin der Meinung, dass man den Antrag Engler ablehnen sollte. Eine Frist von maximal drei Jahren reicht; das ist aufgrund des Konzepts dieses Gesetzes eigentlich akzeptabel.

Man muss sich für den Fall, dass ein Wechsel des Wohnsitzes stattfindet, die Mechanismen noch einmal gut überlegen. Ich persönlich bin der Meinung, dass der Wohnsitzkanton die Federführung bei der Überprüfung der Integration und damit bei der Einbürgerung haben sollte; es sollte sie nicht jener Kanton haben, in dem man das Gesuch gestellt hat.

Diener Lenz Verena · Ständerat · 2013-09-19 | Lexipedia | Lexipedia