Freitag Pankraz · Ständerat · 2013-09-19
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-19
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Wir haben in der Eintretensdebatte mehrfach von der Schweizer Fussballnationalmannschaft und ihren erfolgreichen Secondos gehört. Ich finde das auch durchaus ein positives Beispiel. Ich möchte aber anfügen: Was ich dann dort weniger positiv finde, ist das Hin und Her Einzelner, die, je nach mutmasslichem Vorteil, für das Ursprungsland oder die Schweiz spielen. Das ist ja erst noch eine Option, die die ursprünglichen Schweizer Bürger gar nicht haben. Für mich ist das dann eher ein Ärgernis.
Ich komme jetzt zu meinem Einzelantrag zu Artikel 20 Absatz 1. Ich beantrage Ihnen, dort die Fassung des Nationalrates zu übernehmen. Es ist relativ einfach zu erklären, worum es geht. Die Mehrheit formuliert zusammen mit dem Bundesrat: "Bei der erleichterten Einbürgerung werden die Integrationskriterien nach Artikel 12 geprüft." Ich beantrage Ihnen die vom Nationalrat beschlossene Fassung: "Bei der erleichterten Einbürgerung müssen die Integrationskriterien nach Artikel 12 erfüllt sein." Ich bin übrigens für die erleichterte Einbürgerung in klar definierten Fällen, also eben bei Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern oder bei Kindern eines eingebürgerten Elternteils.
In der Botschaft wird auf Seite 2855 zu Artikel 20 Folgendes ausgeführt: "Wie bei der ordentlichen Einbürgerung ist es auch bei der erleichterten Einbürgerung sinnvoll, eine 'erfolgreiche Integration' zu verlangen." Ich betone: Eine erfolgreiche Integration ist zu verlangen! Es wird dann insbesondere auf die Integrationskriterien von Artikel 12 hingewiesen. Diese haben wir ja in diesem Rat ausführlich diskutiert. Es sind gesamthaft fünf Kriterien. Gemäss Fassung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission heisst es jetzt einfach, diese fünf Kriterien seien zu prüfen. Ich stelle mir die Frage: Was heisst "zu prüfen"? Es gibt ja sicher schon beim Entscheid einen gewissen Spielraum, ob ein solches Kriterium erfüllt oder nicht erfüllt ist. Das ist naturgemäss so. Jetzt kommt aber noch dazu - so lese ich jedenfalls den Text -, dass zwar alle diese Kriterien schön geprüft werden, dass man aber allenfalls auch erleichtert eingebürgert werden kann, wenn man diese Kriterien nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt. Dabei hat ja der Bundesrat selbst gefordert - ich habe es ausgeführt -, eine erfolgreiche Integration sei zu verlangen. Und wie wollen wir das in einer Diskussion in der Öffentlichkeit erklären? Da werden fünf Kriterien geprüft, aber es wird nichts dazu gesagt, ob sie erfüllt werden müssen. Wir haben klare Kriterien, wir prüfen diese Kriterien auch. Aber kann man vielleicht auch erleichtert eingebürgert werden, wenn man sie nicht oder nicht vollständig erfüllt? Das wird meiner Meinung nach in einer politischen Debatte, die es ja sicher geben wird, schwierig zu erklären sein. Da ist sehr viel Gummi drin. Ich möchte so viel Klarheit wie möglich.
Möglicherweise wird jetzt argumentiert, juristisch kämen am Schluss beide Formulierungen etwa auf dasselbe heraus. Falls das so ist, wäre dies meiner Meinung nach ein weiteres Argument für meinen Antrag, dem Nationalrat zu folgen. Ich muss immer darauf hinweisen: Die Gesetze werden zwar vielfach von Juristen besprochen, aber eigentlich sind sie nicht nur für Juristinnen und Juristen da; sie sollten eigentlich auch für gewöhnliche Leute verständlich sein.
Ich beantrage Ihnen im Sinne der Klarheit und auch mit Blick auf die kommende Debatte in der Öffentlichkeit die Fassung, gemäss der diese Kriterien erfüllt sein müssen. Das ist der Beschluss des Nationalrates.