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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-09-19

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-19

Wortprotokoll

Es handelt sich bei diesem Postulat, das wir diskutieren wollen, ja um ein Postulat, das auf dem Sessionsprogramm von vorgestern auf heute verschoben worden ist.

Wie Sie festgestellt haben, geht es darum, dass wir im Kontext der grossen Reform Altersvorsorge 2020 gerne eine Diskussion und eine Analyse der Möglichkeiten hätten, wie die Finanzierung für die Übergangsgeneration innerhalb der bestehenden Vorsorgeeinrichtungen erfolgen könnte; das wäre das Anliegen dieses Postulates. Man spricht im Postulat einerseits von Varianten im Kontext der AHV, die in einer ersten Phase diskutiert wurden, und man spricht andererseits vom Kontext der zweiten Säule und des sogenannten zentralen Sicherheitsfonds.

Nun argumentiert der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme, dass die AHV-Problematik eigentlich gar keine mehr sei. Das ist so, das haben auch wir seit der Abfassung des Postulates den Beschlüssen und den Entwicklungen im Rahmen der Altersvorsorge 2020 entnommen. Ich denke aber, dass die zweite Problematik, nämlich der Sicherheitsfonds, weiterhin ein Thema bleibt. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dieses Postulat doch anzunehmen, denn diese zweite Problematik sollte ebenfalls im Detail analysiert werden.

Der Ansatz, der in diesen Reformdiskussionen bisher zumindest durchgeschimmert hat, ist ja der zentrale Poolausgleich über den Sicherheitsfonds. Ich bin überzeugt, dass wir eben auch andere Varianten, insbesondere dezentrale Lösungen, ansehen sollten. Ganz kurz eine Begründung dazu: Ein Poolausgleich hat eine Reihe von Nachteilen, beispielsweise müssen in einen solchen Pool alle Pensionskassen einbezahlen, was zum Beispiel zu einer Umverteilung von Jung zu Alt führen würde, die nicht unbedingt in die zweite Säule gehört. Es gibt die Situation der umhüllenden Pensionskassen, die die Umwandlungssätze teilweise freiwillig gesenkt und Leistungen gekürzt haben, um eben ihre Kasse nachhaltig zu finanzieren. Diese würden ja in einem gewissen Sinn durch eine zentrale Lösung bestraft, indem sie zusätzliche Lohnbeiträge erheben müssten. Es müsste davon ausgegangen werden, dass Pensionskassen, die schon vorausschauend gehandelt haben, in Zukunft kaum mehr freiwillig ihre Leistungen an veränderte Prämissen - zum Beispiel die Demografie - anpassen würden. Das System würde dadurch sicher etwas rigider.

Es gibt also ganz sicher dezentrale Lösungsansätze. Natürlich sind diese nicht für alle Kassen geeignet, aber sie haben Vorteile, die offensichtlich sind. Dezentrale Lösungen führen dazu, dass die Kassen eben doch sehr vielfältige Varianten umsetzen können: Die technischen Reserven sind ein Thema; finanzstarke Arbeitgeber sind ein Thema; Zusatzbeiträge zur Finanzierung der Übergangsregelung, die ja durch paritätische Stiftungsräte beschlossen werden können, sind ein Thema.

Dieser ganze Komplex der dezentralen Lösungen sollte gleichwohl entsprechend untersucht und studiert werden. Ich glaube, es gibt auch absehbare Lösungen der Probleme [PAGE 811] der Übergangsgeneration auf gesetzlicher Ebene, beispielsweise in die Richtung, dass das Gesetz dann die Pensionskassen verpflichtet, die Differenz für die Übergangsgeneration durch Zusatzrenten zu kompensieren; das ist dann aber die nächste Phase. Das Anliegen des Postulates wäre es, diese dezentralen Lösungen nun mit in das Gedankengebäude einzufügen, obwohl, ich sage es noch einmal, die AHV-Problematik jetzt in den Hintergrund getreten ist. Ich möchte den Bundesrat bitten, diesen zweiten Teil im Detail zu studieren, damit dann alle Unterlagen - nicht nur jene zu zentralen Risikopool-Lösungen, sondern auch jene zu dezentralen Lösungen - in die Entscheidung mit einbezogen werden können, wenn wir den Gesamtkomplex der Altersvorsorge 2020 studieren.

In diesem Sinne halte ich am Postulat fest und bitte Sie, es anzunehmen.