Föhn Peter · Ständerat · 2015-03-05
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-05
Wortprotokoll
Ich will vorausschicken, dass ich gar nichts gegen eine Zusammenarbeit habe. Es wurde bis dato zusammengearbeitet, und es wird und muss in dieser Angelegenheit auch weiterhin zusammengearbeitet werden. Die Frage ist einzig: Braucht es eine von uns genehmigte und von höchster Stelle unterzeichnete - ich zitiere nur die Bezeichnung - "Vereinbarung ... zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen"? Braucht es [PAGE 78] diese Vereinbarung, damit man weiterhin die besten Lösungen untereinander und miteinander erwirken kann? Die Minderheit meint klar: Nein.
Heute werden alle Vorteile dieser Vereinbarung aufgezählt und dargelegt - wir haben es soeben von der Kommissionspräsidentin gehört -: Es koste ja fast nichts; wir würden nur profitieren können; es gebe keine Weisungsbefugnis; wir müssten nichts übernehmen, es sei denn, es sei sofort wieder kündbar ... allein mir fehlt der Glaube!
In der Kommission bekamen wir auch den Mitbericht der APK-SR. Darin wurde festgehalten, dass eine Minderheit das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen kritisch betrachtet. Ein Teil der APK-SR bezweifelt ebenfalls die Fähigkeit dieses Easo, Lösungen für die aktuellen Migrationsprobleme zu finden. Die Koordinationsschwierigkeiten zwischen dem Easo und den verschiedenen anderen Einrichtungen, die mit den Abkommen von Schengen und Dublin geschaffen wurden, sowie zwischen dem Easo und den zuständigen Behörden der Schengen-Länder werfen viele Fragen auf. Darüber hinaus macht man sich in der APK-SR auch Sorgen über den finanziellen Beitrag der Schweiz. Es geht ihnen also zum Teil genau gleich wie mir.
Der Kanton Schwyz hat sich in der Vernehmlassung sehr kritisch geäussert. Schwyz ist empört und hat festgehalten, dass gerade im Asylbereich viele Versprechungen gemacht worden seien, zum Beispiel bezüglich Verfahrensbeschleunigungen. Doch diese Versprechen seien noch nicht eingelöst worden. Es gebe immer wieder neue gesetzliche Bestimmungen, während es bei der Umsetzung hapere. Man merke keine Veränderungen, insbesondere keine Verbesserungen. In Schwyz schätzt man die Einflussnahme der Schweiz als Beobachterin ohne Stimmrecht als eher beschränkt ein.
Ich bitte Sie, die formelle Beteiligung der Schweiz am Easo abzulehnen. Der Bundesrat hat sich in erster Linie auf die Lösung der Asylprobleme im Inland zu konzentrieren. Eine Zusammenarbeit ist dadurch nicht verboten. Doch eine Harmonisierung des Asylbereiches innerhalb Europas, eine institutionelle und finanzielle Einbindung in ein Gremium, in dem man kein Stimmrecht hat, und eine Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs ist der Schweiz nicht würdig - oder ist eines souveränen Staates unwürdig. So bin ich überzeugt, dass die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen keinen Mehrwert, sondern für die Schweiz nur Verpflichtungen bringt. Es wird dann einzig einmal mehr, ohne dass ein Mehrwert sichtbar sein wird, für uns mehr kosten.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und nicht auf die Vorlage einzutreten.