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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-02

Wortprotokoll

Es geht hier um die zentrale Differenz, die Sie zum Nationalrat noch haben. Es geht auch um die zentrale Frage dieser Vorlage überhaupt, ich glaube, das hat die Diskussion jetzt auch deutlich gemacht. Es geht nämlich um die Frage, ob wir ein allgemeines Widerrufsrecht der Konsumenten für alle Fernabsatzgeschäfte und damit auch für den Online-Handel wollen oder nicht. Mit dieser Frage steht und fällt die ganze Vorlage, da müssen wir uns nichts vormachen.

Die Frage ist, ob man heute überhaupt noch eine sinnvolle Trennung machen kann. Der Kommissionssprecher, Herr Janiak, hat die Frage gestellt, ob ein SMS jetzt unter den Telefon- oder unter den Online-Bereich falle. Ich habe noch eine andere Frage: Wenn Sie mit jemandem per Skype telefonieren, man telefoniert ja per Skype, telefonieren Sie da, oder sind Sie da online?

Ich weiss die Antwort; diese Frage zeigt aber einfach, wie sehr sich diese Technologien vermischen. Es kommt deshalb, entschuldigen Sie den Ausdruck, etwas altmodisch daher, wenn man sagt: Nein, nein, es geht nur um das Telefon, alles andere, das, was mit dem Computer zu tun hat, ist dann nicht Telefon, das ist online. Sie können es gar nicht mehr wirklich auftrennen. Und deshalb sage ich schon jetzt Folgendes: Wenn Sie sich allenfalls der Minderheit anschliessen würden, was ich natürlich nicht hoffe, dann müsste man die Vorlage einfach noch einmal neu anschauen.

Ihr Rat hat diese Vorlage letztes Mal bereits beraten. Er ist mit 23 zu 17 Stimmen auf diese Schaffung eines allgemeinen Widerrufsrechts für alle Fernabsatzgeschäfte eingetreten und hat sich somit auch für ein Widerrufsrecht beim Online-Handel ausgesprochen. Ehrlich gesagt habe ich jetzt nicht ganz nachvollziehen können, was sich seither geändert haben soll. Vielleicht ist es die Neuigkeit bezüglich dieser Zalando-Partys, die Herr Gutzwiller eben erwähnt hat. Ich habe schon damals gewusst, dass es das gibt. Die Aussage, dass der Online-Handel wegen der Zalando-Partys am Zusammenbrechen sei, entspricht meines Erachtens nicht ganz der Realität. Der Online-Handel ist eine blühende Branche, Gott sei Dank, und ich finde es auch toll und sehr angenehm, online zu bestellen. Von daher ist es nicht so, dass man sagen müsste, man würde hier wegen des Widerrufsrechts eine ganze Branche ausrotten. Schauen Sie, was in den europäischen Ländern rundherum passiert, der Kommissionssprecher hat es ebenfalls erwähnt. Es gibt dort ein Widerrufsrecht für vierzehn Tage, und es funktioniert. Haben Sie von einer einzigen Firma gehört, die das nicht überlebt hätte? Da ist für mich die Argumentation der Minderheit schwierig nachvollziehbar. Auf der einen Seite sagt sie, dass schon alle das Widerrufsrecht haben - dann geht es offenbar -, und auf der anderen Seite sagt sie, die Branche überlebe nicht, wenn man es einführe. Irgendetwas geht da nicht auf.

Wenn man ein Widerrufsrecht einführt, und das möchte ich doch nochmals deutlich sagen, geht es um Folgendes: Dieses Gesetz machen Sie für die Schweizer Kunden und nicht für die europäischen Kunden. Die europäischen Kunden haben ihre Regelung, die haben ihr Widerrufsrecht. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Aber die Frage ist wirklich, warum dann ein Schweizer Kunde, der bei einer Firma in der Schweiz bestellt, kein Widerrufsrecht haben soll, und die gleiche Firma gewährt den deutschen Kunden vierzehn Tage Widerrufsrecht. Das müssen Sie den Schweizer Kundinnen und Kunden mal erklären, warum das bei uns nicht funktionieren sollte. Von daher bin ich eigentlich der Meinung, dass wir die Gesetze in der Schweiz für unsere Leute [PAGE 1138] machen, für unsere Kunden - nicht für die europäischen Kunden und auch nicht für die chinesischen Kunden. Deshalb ist es für mich schwierig nachzuvollziehen, weshalb Sie für die Schweizer Kunden diese Möglichkeit nicht auch schaffen wollen.

Herr Minder hat auf die vielen Ausnahmen hingewiesen. Ja, die gibt es. Das ist auch richtig so. Denn das Widerrufsrecht soll dort gewährt werden, wo es Sinn macht. Aber man will es nicht einfach überall, etwa dort, wo man sagen kann, dass Missbräuche vorprogrammiert wären. Wir haben letztes Mal über die Brautkleider gesprochen, die man ja auch nicht einfach für einen Tag zum Heiraten benutzen und nachher wieder zurückschicken kann. Es gibt übrigens auch Möglichkeiten, Herr Gutzwiller, dass man sich dagegen wehren kann, wenn schon gebrauchte Kleider zurückgeschickt werden. Also, so ausgeliefert sind die Anbieter auch nicht.

Sie haben auch kritisiert, Herr Minder, dass der Nationalrat jetzt noch beschlossen hat, wenn man ein Elektrogerät bestelle und es aus der Originalpackung herausgenommen habe, dann könne man es nicht mehr zurückschicken. Ja, der Bundesrat findet das auch nicht richtig. Sie haben es erwähnt: Da bestellen Sie einen Staubsauger, Sie möchten nur den Stecker einstecken und schauen, ob er überhaupt funktioniert. Dazu müssen Sie ja die Originalpackung öffnen. Aber wenn Sie der Minderheit folgen, haben Sie überhaupt nichts mehr. Dann haben Sie überhaupt keine Möglichkeit zu prüfen, nur schon ob es funktioniert! Einstecken, schauen - okay, es funktioniert. Dann können Sie den Staubsauger auch nicht einfach zurückschicken. Von daher bin ich schon der Meinung, dass die Ausnahmen richtig sind, dass wir darauf achten müssen, dass wir sie am richtigen Ort machen, aber dass das, was Sie letztes Mal entschieden haben - dass es nämlich dieses Widerrufsrecht auch für den Online-Handel braucht -, auch noch immer gilt. An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert.

Deshalb muss ich Sie nur bitten, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben. Dann haben wir ein Widerrufsrecht im Online-Handel in der Schweiz, und wir werden versuchen, auch den Nationalrat noch davon zu überzeugen, weil es hier um die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten geht.