Hefti Thomas · Ständerat · 2014-12-02
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, die Motion abzulehnen.
Wie ausgeführt, ist es so, dass im Mankofall dem unterhaltspflichtigen Elternteil das Existenzminimum belassen wird. Was ist daran so störend? Nicht einmal bei einer Betreibung wird zugelassen, dass ein Minimum unterschritten wird. Nun soll dies akkurat bei einer Ehescheidung anders sein. Man will also beide Elternteile unter das Existenzminimum zwingen und aufs Sozialamt schicken - das kann es nicht sein!
Wie der Bundesrat sagt und wie Sie, Frau Bundesrätin, heute Morgen auch richtig ausgeführt haben, steht dem die Bundesverfassung entgegen, weil wir uns nicht nur im Bereich des Zivilrechts, sondern hier eben auch im Bereich der Sozialhilfe, die in die Kompetenz der Kantone fällt, bewegen. Lassen wir dieses Gebiet bei den Kantonen, mit allen Vor- und Nachteilen. Wir sind so besser bedient. Die Kantone sind näher bei den Leuten, es bleibt bei einfacheren Regelungen, es gibt weniger Bürokratie. Man kann dem Einzelfall besser Rechnung tragen. Wir ersparen uns viel Arbeit im Bund. Und es wird, wenn wir es dem Bund überlassen, bestimmt nur teurer.
Es liegt auf der Hand: Wenn zwei Personen zum Sozialamt gehen müssen, ist das Amt stärker beschäftigt. Es braucht mehr Ressourcen. Alles andere wäre ja direkt merkwürdig. Sobald wir eine eidgenössische Regelung haben, werden wir hier erleben, dass in vielen Sessionen Vorstösse für Änderungen und Ergänzungen eingereicht werden. Besten Anschauungsunterricht bieten die Straf- und Zivilprozessordnungen.
Zum Teil scheint die Motion auch dadurch motiviert zu sein, dass heute in vielen Fällen die Mutter zum Sozialamt gehen muss. Wenn wir aber die Gleichstellungspolitik so weiterbetreiben - und daran besteht kein Zweifel -, wird sich das, selbstverständlich nicht von heute auf morgen, aber langsam, ändern.
Dann wird auch die Mühsal des Gangs zum Sozialamt angeführt. Ich kann nicht verstehen, wenn das so mühsam ist, dass man nun gerade zwei damit belasten will. Seien wir doch froh und dankbar, dass wir das Sozialamt haben; seien wir froh, dass wir diese Hilfe haben. Es gibt nämlich unzählige Menschen in unzähligen Ländern, die froh wären, wenn sie diesen Gang tun könnten.
Natürlich gibt es auch Gründe für die Motion; diese werden Ihnen andere Redner darlegen. Dass uns das Bundesgericht zu einer Gesetzgebung im Sinne der Motion motivieren will, ist ganz bestimmt kein zwingender Grund. Wir sind frei, nachdem wir abgewogen haben, anders zu entscheiden. Die Kindesschutzbehörden übrigens sind froh, wenn wir der Minderheit folgen.