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Eder Joachim · Ständerat · 2014-12-02

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

Zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Suche von Personen in Not soll die Polizei die Kommunikation via Telefon und Internet auch in Zukunft auswerten können. Dafür braucht es Investitionen in die entsprechenden Systeme. Für die Jahre 2016 bis 2021 ergibt sich ein Bedarf von jährlich knapp 17 Millionen Franken. Der Gesamtkredit, den der Bundesrat dem Parlament beantragt und über den wir heute zu befinden haben, beläuft sich auf 99 Millionen Franken. Allein schon diese Summe rechtfertigt einige weiter gehende Ausführungen.

Die Investitionen in die betreffenden Systeme sind Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden auch in Zukunft zur Aufklärung von schweren Straftaten den Post- und Fernmeldeverkehr nach richterlicher Genehmigung auswerten und in Notfällen Personen suchen können. Das neue Basissystem wird beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr voraussichtlich Mitte 2015 in Betrieb gehen. Das entsprechende Projekt ist auf Kurs. Es wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle als Schlüsselprojekt geprüft. Mit der vorliegenden Botschaft wird dem Parlament also erstmals ein Gesamtkredit für ein Informations- und Kommunikationstechnologie-Grossprojekt unterbreitet, entsprechend dem verstärkten Prüfprozess, den der Bundesrat im März 2013 für solche Projekte beschlossen hat.

Die zusätzlichen Investitionen, die uns der Bundesrat beantragt, fallen in fünf verschiedenen Bereichen an: Erstens müssen weitere Teile der Systeme beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr aufgrund ihres Alters dringend ersetzt werden. Zweitens müssen die Systeme den technischen Entwicklungen angepasst und drittens wegen des laufend wachsenden Angebots der Fernmeldedienstanbieter erweitert werden, damit die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden erfüllt werden können. Viertens wird die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr voraussichtlich neue Aufgaben bringen, die Investitionen erfordern. Und fünftens müssen die polizeilichen Informationssysteme des Bundes beim Bundesamt für Polizei an die neuen Systeme des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr angepasst werden. Die entsprechenden Vorhaben können in fünf voneinander unabhängig realisierbaren Projekten umgesetzt werden.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt einstimmig, den vorliegenden Kredit für die Fernmeldeüberwachung zu Strafverfolgungszwecken zu bewilligen. Die aufgelisteten Investitionen von 99 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2021 sind nach Auffassung der SiK notwendig, um die Systeme zu ersetzen, welche am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind, und um die Systemarchitektur an die technologische Entwicklung anzupassen. Auch soll damit gewährleistet werden, dass die Informatiksysteme mit dem Dienstleistungsangebot der Fernmeldedienstanbieter Schritt [PAGE 1133] halten und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes an die jüngsten technischen Entwicklungen angepasst werden können.

Die SiK hat in positivem Sinne zur Kenntnis genommen, dass es sich hier um ein IKT-Schlüsselprojekt des Bundes handelt, das sowohl auf technischer als auch auf finanzieller Ebene einer verstärkten Kontrolle untersteht. Für die Kommission ist klar, dass dieser Kredit später nach unten korrigiert wird, sollte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr nicht die zusätzlichen Kompetenzen erhalten, die in der Revision des Büpf vorgesehen sind.

Aus der Kommissionsberatung, während der uns insbesondere Matthias Ramsauer, Generalsekretär des EJPD, Red und Antwort stand, informiere ich Sie noch über folgende drei Punkte:

1. Die Kommission hat durch Hans Altherr mündlich einen zustimmenden Bericht der Finanzkommission unseres Rates erhalten und zudem auch die Kantone angehört. Peter Baumgartner, stellvertretender Kommandant der Kantonspolizei Bern, welcher den verhinderten KKJPD-Präsidenten Hans-Jürg Käser vertrat, hielt dabei fest, dass das jetzige Verarbeitungssystem zur Fernmeldeüberwachung des EJPD veraltet sei und den heutigen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden und den Gegebenheiten der Fernmeldedienstanbieter nicht mehr gerecht werde. Eine Anpassung sei dringend notwendig und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden unausweichlich. Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs müsse weiterhin möglich und sichergestellt sein, da sie für die erfolgreiche polizeiliche Ermittlungstätigkeit unabdingbar sei. Es sei auch zwingend notwendig, dass die erhaltenen Dateninformationen gerichtsverwertbar weiterverarbeitet werden könnten. Zu diesem Zweck müssten die Systeme optimal aufeinander abgestimmt sein. So weit kurz die Haltung der Kantone.

2. Die Fernmeldeüberwachung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und den Fernmeldedienstanbietern. Die genaue Kostenverteilung ist nach Aussagen von Matthias Ramsauer noch umkämpft. Die Investitionen werden steigende Betriebskosten zur Folge haben. Der Kostenverteiler wird im Rahmen der Verordnunggebung zum Büpf definiert werden müssen. Es sind drei verschiedene Interessen tangiert: Die Fernmeldedienstanbieter möchten gar nichts bezahlen und nur entschädigt werden. Die Kantone stellen sich auf den Standpunkt, dass es um eine Aufgabe der Fernmeldedienstanbieter gehe und sie daher keine Gebühren zu bezahlen hätten. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr als dritter Player hat nur einen Kostendeckungsgrad von 50 Prozent. Der Bund hat ein Interesse daran, seine Kosten gedeckt zu haben und diesen Kostendeckungsgrad entsprechend zu erhöhen. Hier ist also - Frau Bundesrätin, das ist Ihnen sicher bewusst - offensichtlich noch Handlungs- und Klärungsbedarf.

3. Zum Zeithorizont: Erste Vorarbeiten werden bereits jetzt initialisiert, weil das Programm einen grossen Vorlauf braucht. Die Arbeiten für das Jahr 2015 werden aus eigenen Mitteln finanziert, um überhaupt das Programm zu starten, die Gesamtplanung zu machen und die nötigen Abklärungen zu tätigen. Es handelt sich dabei um Kosten von etwa 3 Millionen Franken. Die Investitionen im Umfang von 112 Millionen Franken werden zwischen 2016 und 2021 erfolgen. 13 Millionen Franken zahlt das EJPD selber. Der Rest wird mit der nun zur Beratung anstehenden Vorlage beantragt.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltung Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.