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Föhn Peter · Ständerat · 2014-12-02

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-02

Wortprotokoll

Auf vielseitigen Wunsch verschiedenster Polizeikorps, aber auch von Staatsanwaltschaften in den Kantonen bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Ich weiss, es handelt sich um einen Bereich, der eng mit dem Strafprozessrecht verbunden ist oder gar Teil dieser Strafprozessordnung ist. Ich weiss auch, dass dieses Strafprozessrecht in den nächsten Jahren einer Gesamtüberprüfung unterzogen werden soll. Ein Teil der vorberatenden Kommission ist der Auffassung, dass das Thema der Aufbewahrung von DNA-Analysen oder DNA-Profilen dann aufgegriffen werden könne. Ja, das ist gut und recht. Aber wenn wir jetzt die parlamentarische Initiative ablehnen, heisst das, dass kein Handlungsbedarf besteht. Das wäre ein sehr schlechtes Signal, welches wir so in die Kantone zurücksenden würden. Denn es besteht wohl und dringend Handlungsbedarf. Mir wurde mehrfach gesagt, dass es, wenn man als Löschbehörde dem heutigen Gesetz nachkommen wolle, sehr grosse - ich betone: sehr grosse - Personalressourcen binde. Denn weder innerkantonal noch über die Kantonsgrenzen hinweg funktioniere dieses System. Die Fälle gehen durch verschiedene Instanzen, teilweise bis hin zum Bundesgericht. Der Rückfluss, der schlussendlich geschehen sollte, ist meist zufällig. So müssen jährlich Tausende von Fällen gesucht und abgeklärt werden, weil das Löschdatum nicht bekannt ist. Polizei und Staatsanwaltschaften sind deshalb sehr stark daran interessiert, dass die Daten unbeschränkt aufbewahrt werden können.

Im Jahre 2012 wurden über 5850 Täter anhand der DNA ermittelt. Sie sehen, DNA-Profile sind für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden sehr, sehr wichtig. Sie dienen aber nicht nur als Indiz, dass eine Person eine Tat begangen hat, sondern auch dafür, dass eine Person für eine Tat nicht infrage kommt.

Die parlamentarische Initiative fordert, dass bei rechtskräftig verurteilten Straftätern DNA-Daten nicht gelöscht werden. Bei toten Straftätern würden die DNA-Daten dreissig Jahre aufbewahrt werden. Dies würde bei der Aufklärung von Vergehen und Verbrechen erheblich helfen. Denn gemäss Kriminalstatistik werden rechtskräftig Verurteilte mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut straffällig. Die vorhandenen DNA-Profile würden den Strafverfolgungsbehörden helfen, eine Tat aufzuklären und andere Verdächtige allenfalls auszuschliessen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Aufnahme von DNA-Profilen mit Kosten und einem grossen Zeitaufwand verbunden ist. Darum ist es sinnvoll, einmal erhobene Daten nicht zu löschen. Auch verstorbene Personen können bei hängigen Strafverfahren als Täter infrage kommen. Die Löschung der DNA-Profile direkt nach dem Tod einer Person kann dazu führen, dass Straftaten nie aufgeklärt werden. Darum ist es wichtig und richtig, diese DNA-Daten erst dreissig Jahre nach dem Tod einer Person zu löschen.

Noch ein paar Sätze zum Datenschutz, aber auch zur Verhältnismässigkeit: Die erhobenen Daten werden nur nummeriert und im Institut für Rechtsmedizin in Zürich aufbewahrt. Die aufgeschlüsselten Daten sind bei der Bundesstelle gespeichert. So sind die DNA-Daten von keiner Stelle alleine einzusehen. Wenn ein verurteilter Täter nicht mehr straffällig wird, kommen seine gespeicherten Daten nie mehr zum Vorschein. Aber Täter und besonders Wiederholungstäter sind nicht zu schützen; diese sind nie zu schützen. Verhältnismässig für mich ist, sich nichts zuschulden kommen zu lassen.

Im Sinne der damit beschäftigten Fachstellen, d. h. der Polizeikorps und der Staatsanwaltschaften in unseren Kantonen, bitte ich Sie dringendst, zumindest jetzt in dieser ersten Phase der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, denn Handlungsbedarf besteht.