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Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-02

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-02

Wortprotokoll

Wir sprechen über die Standesinitiative des Kantons Zürich zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos. Der Bund wird entsprechend eingeladen, eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos zu schaffen.

Sie haben im Verlaufe der Beratung der Vorlage zum Kindesunterhalt mitbekommen, dass die Vorlage ein Anliegen dieser Standesinitiative aufgenommen und auch geregelt hat, nämlich das Anliegen, Mindeststandards für das Inkasso der Alimente festzulegen. Insoweit ist die Standesinitiative zweifellos als erfüllt zu betrachten. Beim anderen Punkt, mit dem verlangt wird, der Bund solle auf gesetzgeberischer Ebene die materielle Harmonisierung auch der Alimentenbevorschussung in die Wege leiten, kommt Ihre Kommission zum Schluss, dass das auf längere Zeit hinaus nicht möglich ist. Entsprechend stellt sie den Antrag auf integrale Abschreibung der Standesinitiative.

Wie kommt die vorberatende Kommission zu dieser Beurteilung? Es geht beim Thema der Harmonisierung der Alimentenbevorschussung ganz klar um eine Domäne der kantonalen Zuständigkeit im Bereiche der Sozialhilfe. Entsprechend liesse sich das Anliegen des Kantons Zürich nur erfüllen, wenn sich der Bund eine verfassungsrechtliche Kompetenz gäbe, die materielle Harmonisierung der Alimentenbevorschussung schweizweit einzuführen. Diese Absicht hat indessen in der Vergangenheit wiederholt Schiffbruch erlitten, das letzte Mal im Zusammenhang mit dem Familienbericht, welcher Grundlage zur Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik bildete. Dannzumal hatte das Parlament ausdrücklich auf die Aufnahme einer Verfassungsbestimmung zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung verzichtet. Selbst ohne Berücksichtigung dieser Harmonisierung scheiterte dann die neue Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik bekanntlich am Ständemehr.