Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2014-09-17
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Postulat geht es um die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Erfassung flexibler Arbeitszeiten in der Praxis. Ich fordere den Bundesrat auf, fundiert zu untersuchen - und darüber zu berichten -, inwiefern die heute mangelhafte Durchsetzung der Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeiterfassung verbessert werden kann. Gemeint sind insbesondere Arbeitszeiten von weisungsgebundenen Arbeitnehmenden und von Arbeitnehmenden in Arbeitsverhältnissen mit flexiblen Arbeitszeiten. Dieses Thema sorgt immer wieder für Verunsicherung und für viel Gesprächsstoff.
Fakt ist: Eine 2012 vom Seco publizierte Studie zeigt, dass 16,7 Prozent der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit nicht erfassen, was dem schweizerischen Arbeitsrecht notabene nicht entspricht. Diese und weitere Studien lassen zudem den Schluss zu, dass eine Wechselbeziehung zwischen fehlender Arbeitszeiterfassung, schlechteren Arbeitsbedingungen und verschiedenen Krankheitsbildern wie z. B. Burnout gegeben ist. Da stellt sich doch die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Arbeitszeiten zu kontrollieren, statt Burnouts zu kurieren.
Es ist bekannt, dass die Einhaltung von Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten schädlichen Wirkungen von Stress und psychischen Belastungen entgegenwirkt. Zudem erhöht sie klar die Zufriedenheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. Der totale Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeit und der damit oft verbundene Verzicht auf angemessene Kompensation bei Mehrarbeit können dagegen zu sogenanntem Präsentismus, also zu überlangen Arbeitszeiten, führen.
Dieses Phänomen ist für die Betriebe und übrigens auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen höchst bedenklich, denn damit kann eine Hypothek verbunden sein: Es können Aufwände kommen, die durch kranke und dann nicht mehr präsente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht werden. Präsentismus kann im Extremfall sogar dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann arbeiten, wenn sie eigentlich krank sind. Das rächt sich. Die Gesundheit leidet, und die Leistungsfähigkeit sinkt. Das ist auch nicht im Interesse der Arbeitgebenden.
Gerade wenn die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben poröser werden, ist eine saubere Erfassung der Arbeitszeiten wichtig. Sie ist auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen unbürokratisch umsetzbar und stellt gleichzeitig die Schutzwirkung des Arbeitsgesetzes für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher. Zudem ist eine zeitnahe und transparente Arbeitszeiterfassung für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gleichermassen von Vorteil, da dadurch die Arbeitsleistung berechenbar und eben auch nachvollziehbar ist bzw. wird.
Vergessen wir nicht: Die Arbeitszeit und damit auch die Arbeitszeiterfassung sind für das schweizerische Arbeitsrecht von enormer Bedeutung und gehören zum eigentlichen Kernbereich angestelltenpolitischer Anliegen. So ist die Arbeitszeiterfassung das Fundament der Nachweisbarkeit der Arbeit und somit das wichtigste Element des Arbeitsvertrages nach Obligationenrecht. Es ist doch so: Die Arbeitsleistung erfolgt im Austausch gegen Lohn. Der Lohn basiert auf der Arbeitszeit. Wenn die Arbeitszeit sauber erfasst ist, ist auch klar und sauber erfasst, wofür der Lohn ausbezahlt wird. Auch ist die Arbeitszeiterfassung eine zentrale Voraussetzung für die Geltendmachung wichtiger sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche, beispielsweise bei der Kurzarbeitsentschädigung für Unternehmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz. Nicht zuletzt führt eine korrekte Arbeitszeiterfassung auch dazu, dass spätere arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.
Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.