Flach Beat · Nationalrat · 2014-09-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Auch ich kaufe ab und zu eine Krawatte und lege sie dann nicht an. Darum habe ich nur noch grüne Krawatten - da ist die Auswahl etwas kleiner, und ich kann auch nichts falsch machen.
Diese Vorlage wurde 2006 initiiert, und zwar aufgrund ernsthafter Probleme beim Telefonverkauf, weil Leute überrumpelt worden waren und Geschäfte abgeschlossen hatten, die sie eigentlich nicht abschliessen wollten. Damals sagte das Parlament Ja zu dieser Vorlage und meinte, dass es gegen solche Praktiken einen gewissen Schutz der Konsumenten brauche. Mittlerweile sind einige Jahre vergangen.
Das Ihnen nun vorliegende Geschäft bezieht sich nicht nur auf den Telefonverkauf, sondern auch auf das Fernabsatzgeschäft. Warum ist das richtig? Es ist aus folgendem Grund richtig: Es geht um ist eine Technologie, die sich im Wandel befindet. Heute können wir noch klar unterscheiden zwischen einem Telefongespräch, bei dem wir mit jemandem uns Bekanntem oder Unbekanntem über grössere Distanzen und ohne physischen oder optischen Kontakt verhandeln, und einem quasi schriftlich-elektronischen Bestellvorgang auf dem Laptop, bei dem wir Häkchen setzen oder die Anzahl der zu kaufenden Ware aus einem Rollmenü wählen. Demnach ist zu sagen, dass diese Technologien in den nächsten Jahren miteinander verschmelzen werden.
Sie werden erleben, dass man Online-Shops besuchen kann, wobei sich beim tatsächlichen Kaufvorgang plötzlich eine Verkäuferin von irgendwo, aus irgendeinem Callcenter zuschalten wird, um Sie zu beraten. Das gibt es bereits, und das wird wahrscheinlich die Zukunft sein. Darum ist es schwierig zu unterscheiden, ob jetzt ein Telefongeschäft oder ein Online-Geschäft mit direkter bildlicher und akustischer Übertragung stattfindet; aus diesem Grund ist eben eine Unterscheidung schon heute - im Jahr 2014 - schwierig. Ich verspreche Ihnen, dass das im Jahr 2020 noch viel schwieriger sein wird. Es wird keine Möglichkeit mehr geben, das überhaupt auseinanderhalten zu können.
Man könnte aber den Ansatz wählen, dass man danach unterscheidet, ob jemand von sich aus Kaufabsichten hegt, von sich aus aktiv wird und wie Herr Schwander in den Laden geht und eine Krawatte kaufen will oder ob er einen Online-Shop besucht, um eine Krawatte zu kaufen. Weiter könnte man auch unterscheiden, ob jemand zu Ihnen nach Hause kommt, um an der Haustüre etwas zu verkaufen, oder ob jemand im Internet auf Sie zukommt, um etwas zu verkaufen.
Es ist eigentlich müssig, darüber zu diskutieren, denn es geht hier vor allen Dingen darum, ob ich in der Lage bin, einen Gegenstand, ein Versprechen auch zu prüfen. Da ist der Unterschied ganz klar: Im Online-Handel kann ich das nicht. Ich kann die Sache zwar anschauen, aber wir wissen heute, was man bei Bildern mit Photoshop usw. alles machen kann; ob es dann wirklich das ist, was ich bekomme, ist wirklich nicht sicher. Aus diesem Grund ist es richtig, ist es vorausschauend gewesen, dass der Ständerat und die Kommission in diesem Bereich das Fernabsatzgeschäft mitaufgenommen haben.
Wir haben auch in die Vorlage eingebaut, dass missbräuchliche Käufe, also beispielsweise eine Krawatte zu bestellen und sie dann zurückzuschicken - ich sage mal: überstürzt -, einfach weil man eine andere Farbe haben wollte oder so, eigentlich vom Konsumentenschutz ausgenommen sind. Wir haben Prüfungspflichten eingebaut, mit denen gesagt wird, was wir alles damit machen wollen. Es geht also nicht darum, etwas zu bestellen, es zu gebrauchen und dann wieder zurückzuschicken. Da haben wir einen Schutzmechanismus eingebaut.
Es macht auch in einem internationalen Kontext Sinn. Die Schweiz tut als Exportland gut daran, dass sie ihren Bürgern dieselben verbrieften Rechte und Möglichkeiten einräumt, wie sie im Auslandshandel bestehen. Wenn ein Online-Shop aus der Schweiz in die EU liefert, wird er ab diesem Jahr ebenfalls so ein Rückgaberecht einführen müssen. Warum soll man das dann den eigenen Bürgern vorenthalten?
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, überall den Anträgen der Mehrheit zu folgen, ausser bei Artikel 40f - dazu werde ich dann noch kurz etwas sagen -, und vor allen Dingen auch den Antrag der Minderheit Merlini abzulehnen.