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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-17

Wortprotokoll

Besten Dank, Herr Jositsch, für diese Frage. Selbstverständlich ist es so, dass dem Datenschutz mit der Fassung der Kommissionsmehrheit besser Rechnung getragen wird. Doch ich denke, in dieser sehr emotionalen Frage steht nicht im Vordergrund, dass der Datenschutz bei einem verurteilten Täter besser gewährleistet werden soll. In der Frage, zu der Sie legiferieren, geht es wirklich um ein Abwägen mit den sehr berechtigten Interessen des Opfers, das eben Informationen haben möchte. Selbstverständlich soll hier aber auch das Verhältnismässigkeitsprinzip gelten. So ist es am Schluss eben ein Abwägen. Deshalb haben wir hier formuliert, die Interessen des Täters am Datenschutz müssten überwiegen, damit die Information verweigert werden könne. Die Interessen des Opfers sollen hier hingegen eine wichtige, eine starke Rolle spielen. Das führen wir mit dieser Gesetzesvorlage ein. Das unterstützen wir alle, da gibt es keine Differenz.

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