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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-17

Wortprotokoll

Der Antrag Büchel Roland betrifft das Konsumkreditgesetz und damit einen ganz zentralen Teil des Konsumentenschutzes. Dieses soll jetzt im Rahmen dieser Vorlage ebenfalls angepasst werden, weil die Widerrufsfrist bei Konsumkreditverträgen aus Gründen der Einheitlichkeit und der Kohärenz neu auch 14 Tage betragen soll. Darin sind wir uns alle einig, hier gibt es also keine Differenz.

Was Herr Büchel aber jetzt mit seinem Einzelantrag will, ist eine Ausdehnung der Erlöschensgründe von Artikel 40i des Obligationenrechts auf Konsumkreditverträge, und das ist etwas völlig anderes. Er will diese Erlöschensgründe auch auf die Konsumkreditverträge ausdehnen. Im Ergebnis ist es eine ganz klare Verschlechterung des Konsumentenschutzes, also so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was Sie mit dieser Vorlage vorhatten. Weshalb ist es eine massive Verschlechterung? Weil damit das Widerrufsrecht für Konsumkreditverträge faktisch weitgehend ausgehebelt würde. Warum? Sie müssen sich vorstellen, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Auto oder das teure Sofa vor Ablauf der Widerrufsfrist überlässt - das ist ja häufig so - und der Leasingnehmer dann dieses Produkt benützt. Damit verliert er aber automatisch das Widerrufsrecht - das ist der Inhalt dieses Einzelantrages von Herrn Büchel.

Wie Sie sehen, sind also die Erlöschensgründe von Artikel 40i bei den Haustür- und Telefongeschäften durchaus sinnvoll, weil man eben das Produkt wieder zurückgeben kann, wenn man es nicht benutzt hat. Bei Konsumkredit- und Leasingverträgen hingegen ist die Situation eine völlig andere. Dort ist es sogar meistens oder häufig so, dass Sie das Produkt bereits während der Frist des Widerrufsrechts benutzen, und dann können Sie nicht sagen, dass der Widerruf nicht mehr möglich sei, wenn es bereits benutzt worden ist. Wir haben im Konsumkreditgesetz andere Massnahmen vorgesehen, um Missbrauch zu verhindern. Wir wollen aber sicher nicht, dass Sie mit diesem Instrument jetzt einfach das ganze Widerrufsrecht im Konsumkreditbereich faktisch aushöhlen.

Es war klar und ist, glaube ich, mittlerweile anerkannt, dass man gerade bei Konsumkrediten die Konsumentinnen und Konsumenten vor einem übereilten Vertragsabschluss schützen will. Deshalb hat man ja das Widerrufsrecht dort eingeführt, es ist ein wichtiger Bereich. Erinnern wir uns daran, dass die Überschuldung aufgrund von Konsumkrediten, von Leasingverträgen ein grosses Problem ist! Wir sind ja daran, diese Frage in einem anderen Zusammenhang zu diskutieren. Ich bitte Sie, hier jetzt nicht durch die Hintertüre einfach gerade auch noch schnell das Widerrufsrecht im Konsumkreditgesetz auszuhebeln.

Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen.