Flach Beat · Nationalrat · 2014-09-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Sie haben die Frage schon fast beantwortet, aber ich finde, es ist ganz wichtig. Es wurde jetzt immer wieder davon gesprochen, ob ein aktives Zutun des Konsumenten für Vertragsverhandlungen vorliege oder nicht. Wir haben immer wieder gehört, dass man vor diesen Anrufen geschützt werden soll. Liege ich richtig mit folgender Annahme: Es muss ja nicht unbedingt sein, dass der Konsument angerufen wird, sondern wir regeln auch den Fall, dass der Konsument eine Telefonnummer erhält oder einen Anruf erhalten hat und zurückruft oder dass er von sich aus anruft und dann in diese Situation kommt, etwas zu bestellen, das er dann wieder zurückgeben will, weil er sich geirrt hat. Er soll dann auch in den Genuss dieses Schutzes kommen. Die Begriffe "aktiv" und "passiv" sind eigentlich irrelevant.