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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-17

Wortprotokoll

Besten Dank für diese Frage, Herr Nationalrat Flach; es ist genau so. Das ist ja - wenn ich das sagen darf - ein bisschen das Absurde am vorliegenden Minderheitsantrag. Es wird hier von telefonischen Verbindungen gesprochen. Das heisst: Auch wenn eine Konsumentin anruft, aktiv eine Verkaufsverhandlung aufnimmt, hat sie eine 14-tägige Widerrufsfrist. Es wird also nicht mehr unterschieden, ob man angerufen wird oder selber anruft. Vielmehr wird hier einfach von telefonischen Verbindungen gesprochen. Von daher stimmt das Argument, man wolle hier nur vor dem Überraschungsmoment schützen, gar nicht, weil telefonische Verbindungen eben von beiden Seiten aufgenommen werden können. Vielen Dank für diese klärende Frage.