Flach Beat · Nationalrat · 2014-09-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion bittet Sie, den Antrag der Minderheit zu Buchstabe e abzulehnen und dort der Mehrheit zu folgen. Wir werden in diesem Bereich wahrscheinlich in der nächsten Runde noch einmal darüber diskutieren müssen, wie man diese Abgrenzung machen will. Es ist relativ schwierig, alle diese digitalen Werke, sage ich jetzt mal, nachher tatsächlich zu handeln.
Beim von der Kommissionsmehrheit neu eingefügten Buchstaben f ist es natürlich schon etwas seltsam: Stellen Sie sich vor, Sie bestellen über so einen Kanal beispielsweise einen Föhn oder einen Staubsauger. Der kommt dann bei Ihnen an. Sie können den nicht auspacken und einstecken, um zu schauen, ob der überhaupt saugt und wie laut das Gerät ist. Wenn Sie ihn ausgepackt haben, ist dieses Widerrufsrecht, dieses Irrtumsrecht, ja dann quasi erloschen. Das kann es nicht sein. Wir würden uns hier eigentlich eine Falle stellen, die es gar verunmöglicht, das gekaufte Gerät tatsächlich so zu prüfen, wie wir das vorher, am Anfang des Gesetzes, umschrieben haben, nämlich dass es darum geht, zu schauen, ob das gut ist, was ich bestellt habe: Ist es das, und entspricht es dem, was man mir präsentiert hat? Wenn ich dann die Plastikverpackung weggenommen habe, erlischt dieses Recht. Das kann es nicht sein.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Buchstaben f hier nicht einzufügen und der Minderheit zu folgen.