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Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-09-24

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, bei Artikel 352 Absatz 1 und Absatz 4 der Strafprozessordnung der Mehrheit zu folgen, nämlich festzuhalten und die Strafbefehlskompetenz auszudehnen. Wir sind der Meinung, dass es bei der heutigen Situation, die eine Kompetenz für Strafbefehle von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe seitens der Staatsanwaltschaft vorsieht, im Wiederholungsfall durchaus dazu führen kann, dass ein Staatsanwalt, wenn er dann eine früher bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe widerrufen muss, mit diesen sechs Monaten ein zu enges Korsett hat. Wir sind uns durchaus bewusst, dass das Strafbefehlsverfahren hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit gegenüber einem normalen Gerichtsverfahren gewisse Mängel aufweist. Allerdings ist es auch so, dass ein Strafbefehl sehr einfach angefochten werden kann.

In dem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Kommission entschied mit 12 zu 10 Stimmen.

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