Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-09-24
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Unser Rat hatte beschlossen, im Ausländergesetz einen neuen Artikel 63bis einzufügen, wonach - wir haben es soeben in den Ausführungen von Frau Bundesrätin Sommaruga gehört - die Ausländerbehörde in ihrem Entscheid über den Widerruf einer Bewilligung nicht an den Entscheid des Richters über den Verzicht auf die Anordnung einer Landesverweisung gebunden ist. Der Ständerat hat diese Bestimmung gestrichen, dies auch mit der Begründung, dass der Bundesrat die Rechtslage über die Voraussetzungen für die ausländerrechtliche und strafrechtliche Landesverweisung in der Botschaft ausdrücklich erläutert habe. Früher, vor 2007, gab es gewisse Irritationen. Inzwischen ist aber klar, dass die strafrechtliche Voraussetzung für die Landesverweisung mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bedeutet, und in dem Sinne hat der Ständerat diese Bestimmung gestrichen.
Die Kommissionsmehrheit ist dieser Argumentation gefolgt, und ich bitte Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Diese hat bei 10 zu 10 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten so entschieden.