Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-09-24
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Bei Artikel 42 geht es um die Regelung bedingter Strafen - den hauptsächlichen Kritikpunkt im Zusammenhang mit der Einführung der Geldstrafe anstatt kurzer Freiheitsstrafen. Viele Praktiker beurteilten nämlich die generalpräventive Wirkung bedingter Geldstrafen als zu wenig gross.
Der Nationalrat hat in seinem Konzept beschlossen, dass bedingte Strafen nur beim Vorliegen besonders günstiger Umstände möglich sein sollen. Zudem muss es sich um eine Geldstrafe handeln oder um eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Tat anstand. Die Formulierung in Artikel 42 Absatz 2 gemäss dem Beschluss des Nationalrates ist etwas missverständlich und wird nur dann richtig verstanden, wenn man den bundesrätlichen Text liest. Deshalb würde ich der Redaktionskommission empfehlen, diese Formulierung im Fall der Annahme des Minderheitsantrages zu Absatz 2 nochmals zu überprüfen.
Bei Artikel 42 Absatz 1 schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, wonach eine bedingte Strafe von höchstens zwei Jahren in der Regel aufgeschoben wird, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um der weiteren Begehung von Verbrechen und Vergehen durch den Täter entgegenzuwirken. Dies gilt sowohl für die Geldstrafe als auch für die Freiheitsstrafe.
Der Ständerat hat demgegenüber ein neues Konzept beschlossen, wonach bedingte Geldstrafen immer zur Hälfte zu bezahlen sind, also zur Hälfte immer unbedingt ausgesprochen werden. Dieser Beschluss wird von der Minderheit II (Jositsch) aufgenommen. Im Konzept der Minderheit II muss aus Kohärenzgründen auch Absatz 4 entsprechend angepasst werden.
Die Minderheit I (Rickli Natalie) nimmt die Version Bundesrat auf, die den verschiedenen Forderungen von parlamentarischen Vorstössen entspricht, wonach nur noch Freiheitsstrafen bedingt ausgesprochen werden können und die bedingte Geldstrafe abgeschafft wird.
Beide Minderheitskonzepte vermochten nach eingehender Diskussion in der Kommission nicht zu überzeugen. Der Kommissionsmehrheit ist bewusst, dass in der gegenwärtigen Gerichtspraxis in den meisten Fällen mit einer bedingten Geldstrafe gleichzeitig auch eine Busse ausgesprochen wird. Diese Praxis würde in der Version des Ständerates kodifiziert, was aber mit einem Systemwechsel einherginge. Neu würde die unbedingte Bezahlung der Hälfte einer Geldstrafe bedeuten, dass die bedingte Verurteilung zu einer Geldstrafe zu einem höheren Betrag für wohlhabende Straftäter anstatt zu einer Verbindungsbusse führen würde. Analog zum Steuerrecht würde dies bedeuten, dass Straftäter nicht mehr mit einem Mehrwertsteuersatz, der wie bei Bussen für alle der gleiche ist, zur Kasse gebeten würden, sondern mit einer direkten Bundessteuer, die stark progressiv ist und wie die Geldstrafe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Straftätern entspricht.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und am Beschluss unseres Rates festzuhalten. Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit I (Rickli Natalie) vorliegt, wurde in der Kommission mit 10 zu 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit II (Jositsch) vorliegt, wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.