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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-09-24

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 35 der Minderheit Lüscher zu folgen und bei Artikel 36 der Mehrheit.

Worum geht es? Es geht hier um die Eintreibung der Geldstrafen. Heute haben wir - wenn ich das so sagen darf - ein vierstufiges Verfahren. Wir geben zuerst eine Frist von einem bis zu zwölf Monaten. Die zweite Stufe sind allenfalls Ratenzahlungen und Fristverlängerungen. Dann kommt auf dritter Stufe die Möglichkeit der Betreibung hinzu und erst auf vierter Stufe die Ersatzfreiheitsstrafe. Dieses Verfahren mit den vier Stufen möchten wir vereinfachen. Es kann ja nicht sein, dass die Strafverfolgungsbehörden plötzlich zu einem Betreibungsamt werden müssen, wenn das Geld nicht kommt.

Wenn wir bei Artikel 35 der Minderheit Lüscher folgen und bei Artikel 36 der Mehrheit, vereinfachen wir dieses System. Die Vollzugsbehörde muss eine Frist von einem bis zu sechs Monate geben, inklusive der Möglichkeit von Ratenzahlungen. Es wird geschaut, ob jemand sofort oder nur in Raten bezahlen kann. Diese Möglichkeit erlaubt es, diese Frist von zwölf Monaten auf sechs Monaten zu verkürzen. Die Betreibungsmöglichkeit soll nicht mehr gegeben sein, bzw. wir schalten diesen Weg aus: Denn wer kann sich schon auf sechs Monate Zahlungsfrist berufen und dann noch auf Ratenzahlungen hoffen? Ich denke, bei jedem Verurteilten muss geschaut werden, ob innerhalb von sechs Monaten bezahlt werden kann. Dann muss geschaut werden, ob allenfalls Ratenzahlungen möglich sind. Diese dauern ja gewöhnlich viel länger als diese sechs Monate. Mit diesen zwei Möglichkeiten kann man auf die finanzielle Situation eines jeden Einzelnen eingehen. Da braucht es nicht noch zusätzliche Möglichkeiten.

In Artikel 36 hat die Mehrheit aber trotzdem noch die Möglichkeit eingefügt, eine weitere Frist von 30 Tagen zu geben, wenn dann immer noch nicht bezahlt wird. Wir sind der Ansicht, dass diese Modalitäten mit Zahlungsfristen von ein bis sechs Monaten, allenfalls mit Ratenzahlungen, und einer zusätzlichen Frist von 30 Tagen genügen und auf diese Weise auch vereinfacht werden.

Ich bitte Sie daher, bei Artikel 35 dem Antrag der Minderheit Lüscher und bei Artikel 36 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.