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Stamm Luzi · Nationalrat · 2014-09-24

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24

Wortprotokoll

Kollege Hurter hat mich vorhin darauf aufmerksam gemacht, dass mein hellblauer Kittel am Bildschirm nicht normal aussehe. Als besorgter Nationalrat habe ich auch noch einen diskreten dabeigehabt, jetzt habe ich mich umgezogen. Ich hoffe, es macht einen besseren Eindruck.

Ich wollte mich eigentlich an die Bundesrätin wenden. Sie hat vorhin wörtlich gesagt: "Weshalb wollen Sie etwas ändern, das sich bewährt hat?" Das kann man ja eigentlich schon vom 1. Januar 2007 sagen. Da haben wir das neue Strafrecht mit seinen Strafen und Massnahmen eingeführt, obwohl wir bis Ende 2006 ein funktionierendes System hatten - und wir haben es verkompliziert. Zehntausende von Juristen, Gerichtsangestellten, Studenten usw. fragen sich in Hunderttausenden von Stunden, was denn geändert worden ist und was jetzt geändert wird. Kollege Vischer, wenn es stimmt, was Sie gesagt haben, nämlich dass die Richter jetzt gar nicht sagen, es brauche eine Änderung, würde das zumindest heissen, dass wir jetzt nichts ändern sollten, dass wir also an dem, was von 2007 bis jetzt gegolten hat, nichts ändern sollten. Trotzdem ändern wir jetzt wieder etwas!

Ich bitte Sie, Seite 4 der deutschen Variante der Fahne anzuschauen. Wenn wir jetzt Kollege Vischer und seiner Minderheit zustimmen, sagen wir "gemäss Ständerat", und das heisst "gemäss geltendem Recht". Dann gehen wir wieder zum alten System zurück bzw. zum jetzigen System, wonach dann die Dauer der Freiheitsstrafe im Grundsatz eben wieder sechs Monate ist. Ich habe eigentlich gedacht, das sei der Hauptgrund, weshalb wir diese Revisionsvorlage jetzt haben. Wenn wir dem Antrag der Minderheit zustimmen würden, dann hätten wir ja wieder den Status quo, dann müssten wir diese ganze Neuerung, an der wir jetzt sind, natürlich ändern.

Oder nehmen Sie Artikel 41 auf Seite 5. Dort steht bei der Variante des Ständerates: "Das Gericht kann auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten erkennen, wenn zu erwarten ist, dass eine unbedingte Geldstrafe nicht vollzogen werden kann." Das ist, mit Ausnahme von "unbedingt", wieder dasselbe, was wir bisher hatten. Das führt zum Schluss, dass die SVP, ob Sie nun diese oder die andere Variante nehmen, wahrscheinlich am Schluss sagt, man hätte beim alten System bleiben sollen.

Ich fasse zusammen: Der Antrag der Minderheit Vischer ist abzulehnen, sonst kommt hier der Ständerat zum Zuge, da hat Herr Lüscher mit seinen Ausführungen zu 100 Prozent Recht; diesem Antrag sollten wir nicht zustimmen. Hinter der ganzen Revision steht ein riesiges Fragezeichen.