Imoberdorf René · Ständerat · 2014-11-26
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-26
Wortprotokoll
Auch ich habe darauf verzichtet, die Ablehnung der Abschreibung der Vorlage vom 4. Juli 2007 zu beantragen, dies angesichts der momentanen Aussichtslosigkeit des Unterfangens. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass die Lex Koller aufgehoben oder eben zumindest eine weitere Verschärfung vermieden werden sollte. Dies aus folgenden Gründen:
1. Die Lex Koller hat meiner Meinung nach mit den hohen Mietzinsen in vielen unserer Agglomerationen nichts zu tun. Dafür ist in erster Linie - in erster Linie! - das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausschlaggebend, also der Markt. Das Argument, dass die Lex Koller die Nachfrage nach Wohnraum dämpft, wie es von den Befürwortern dieses Gesetzes immer wieder ins Feld geführt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.
2. Die Lex Koller wirkt wie zum Beispiel die Zweitwohnungs-Initiative flächendeckend über die gesamte Schweiz. Das Votum von Kollega Schmid aufnehmend, ist zu sagen, dass die Ausgangslage für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht in allen Regionen unseres Landes gleich ist. Die Lex Koller lässt keine Flexibilität, keine Differenzierungen zu, die den verschiedenen Bedürfnissen entsprächen.
3. Der Immobilienmarkt ist infolge der neuesten restriktiven Hypothekarvorgaben, dann auch der Revision des Raumplanungsgesetzes und des Zweitwohnungsgesetzes insbesondere in strukturschwachen Regionen arg unter Druck geraten. Die undifferenzierte Lex Koller verschärft diese Situation noch.
Zum Schluss noch dies: Wird die Lex Koller aufrechterhalten - das wird ja heute so beschlossen -, muss zumindest und in jedem Fall, das ist die Hauptaussage meiner kurzen Ausführungen, auf eine weitere Verschärfung verzichtet werden.