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Schmid Martin · Ständerat · 2014-11-26

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-26

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher ebenfalls, dass er auf die Diskussion in der Kommission eingegangen ist, welche auch zu diesem klaren Beschluss und zu diesem Antrag an das Plenum geführt hat, nämlich auf diese Gesetzesrevision zu verzichten und die Vorlage abzuschreiben.

Die Diskussion war sehr differenziert, und die Votanten brachten dort die verschiedenen Aspekte ein. Die Lex Koller ist eine nationale Gesetzgebung für verschiedenste Gegebenheiten im Immobilienmarkt. Wir haben dabei festgestellt, dass die urbanen Gebiete, die Städte, höchstwahrscheinlich ganz andere Herausforderungen zu bewältigen haben als Bergregionen oder Abwanderungsgebiete, und diese haben wiederum ganz andere Herausforderungen als die hochgelobten globalen Tourismusorte. Trotzdem gibt es praktisch eine Gesetzgebung, welche für alle Fälle Anwendung finden sollte.

Es wurde in der Kommission auch vonseiten der Bundesvertreter darauf hingewiesen, dass der Bundesrat durchaus bereit sei, auf diese Argumentation einzugehen; es seien Argumente, welche im Rat auch schon vorgetragen worden seien. Das hat der Kommission dann auch durchaus den Entscheid erleichtert. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es bei weiteren Gesetzgebungsprojekten nicht um Verschärfungen der Lex Koller gehe, sondern zu Recht um Argumente der Vereinfachung der Bürokratie, wie sie auch von Bundesrätin Sommaruga hier schon vorgetragen wurden. Es sollen auch die Anwendungsbereiche überprüft werden, sofern eben eine weitere Vorlage dazukommen würde.

Ich glaube, es ist wirklich genau hinzuschauen, denn wir haben jetzt einen Rückwärtssalto gemacht, indem wir innerhalb der Legislaturperiode die Meinung zweimal gewechselt haben. Ich glaube, es ist längerfristig eine Gesetzgebung vorzunehmen, welche auch differenziert auf die verschiedenen Bedürfnisse eingehen kann. In städtischen Gebieten kann die Lex Koller in Bezug auf den Nachfragedruck, in Bezug auf die Kapitalanlage zum jetzigen Zeitpunkt durchaus ein mögliches Instrument sein; das würde ich nicht bestreiten. Aber vielleicht gibt es in Kürze, auch aufgrund der konjunkturellen Lage oder der weltpolitischen Situation, eine ganz andere Ausgangslage. Das kann eben je nach Konjunkturlage auch wieder wechseln.

Ich plädiere deshalb dafür, dass es in einer zukünftigen Gesetzgebung entsprechend mehr Spielraum gibt, damit differenzierte, zumindest den Kantonen überlassene Lösungen getroffen werden können, denn in Genf oder Basel ist die Situation höchstwahrscheinlich eine andere als in Uri oder Appenzell Innerrhoden. Meines Erachtens könnte man diesbezüglich durchaus den Kantonen einen Spielraum belassen, sodass dort, wo der Druck gegenüber dem Eigentum, den Immobilien zu hoch ist, entsprechende Massnahmen getroffen werden können. Als Beispiel kann ich Ihnen den Kanton Graubünden nennen, auch was Ferienliegenschaften betrifft. Dort beschliessen die Gemeinden auch Ausländerquoten. Es gibt Gemeinden, die den Verkauf total einschränken und beim Verkauf an Ausländer eine Quote von null haben, und andere haben hundert Prozent; sie legen das fest. Ich kann Ihnen sagen, dass das in der Praxis sehr gut funktioniert.

Ich bin deshalb auch einverstanden, dass wir dieses Gesetzesprojekt hier beerdigen, aber ich plädiere auch dafür, mindestens bei einem neuen Anlauf diese in der Kommission diskutierten Argumente einzubeziehen.