Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-12-03
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-12-03
Wortprotokoll
1. Herr Nationalrat Fehr Hans, soweit es sich um Bemerkungen handelt, die Sie Ihrer Frage vorangestellt haben, verweise ich auf die soeben erteilte Antwort, dass es um kombinierte Übungen, Trainings sowie Friedensförderungseinsätze und nicht um Kampfeinsätze geht.
2. Der Zweck der Vereinbarung ist, genau das zu vereinbaren, was im Rahmen unserer Gesetzgebung und Verfassung möglich ist. Deshalb gibt es auch den Vorbehalt des Landesrechtes: Ich habe in meiner Antwort erwähnt, dass beispielsweise die Vorschriften des Kriegsmaterialgesetzes und des Güterkontrollgesetzes beachtet werden müssen. Was die Munitionstypen anbelangt, sind hier ausdrücklich verschiedenste Munitionsarten ausgeschlossen.