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preparatory:AB 168602

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich will die Debatte nicht unnötig verlängern, möchte aber doch eine Richtigstellung zuhanden der Materialien anbringen: Wenn wir jetzt ein [PAGE 618] Widerrufsrecht im Sinne des europäischen Rechts einführen, heisst das nicht, dass man dann nach ausserhalb der Schweiz ausweichen kann, um dem neuen schweizerischen Recht auszuweichen; man kann auch nicht nach ausserhalb der EU ausweichen, wie Kollege Minder befürchtet. Denn Gerichtsstand ist die Schweiz, und anwendbar ist im Konsumentenschutzbereich schweizerisches Recht, auch wenn mit Verträgen aus dem Ausland in die Schweiz geliefert wird. Also ist ein Ausweichen in dem Sinne nicht möglich; das Konsumentenrecht, das wir heute beschliessen, gilt dann eben für alle Konsumentenfälle in der Schweiz. Es gilt allerdings nicht, wenn der Konsument im Ausland wohnt. Das ist klar. Aber für Konsumenten in der Schweiz gilt es.