Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2014-06-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich gehöre der Minderheit an. Damals war ich noch Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, deshalb konnte ich zumindest den ersten Teil der Beratung des vorliegenden Entwurfes noch mitverfolgen.

Wir sind hier beim Kernpunkt dieser Vorlage, das wurde von vielen Vorrednerinnen und Vorrednern klargemacht. Ich gehöre hier wie gesagt der Minderheit an. Ich vertrete die Auffassung, dass es richtig ist, in Bezug auf den Telefonverkauf eine Regelung zu treffen; ich lehne es aber ab, eine solche Regelung im Bereich des Online-Handels einzuführen. Anders als die Mehrheit sehe ich einen wesentlichen Unterschied zwischen einem Verkaufsgeschäft, das durch ein Telefongespräch anbegehrt wird, und einem Internet- oder Fernabsatzgeschäft. Worin liegt der Unterschied? Es ist zwar zu Recht darauf hingewiesen worden, dass man bei beiden Verkaufsarten das Produkt nicht sieht, aber beim Online-Handel besteht kein Druck auf den Käufer. Beim Online-Handel hat man genügend Zeit, zu Hause die entsprechenden Produkte zu vergleichen. Es gibt viele Konsumenten, die das Produkt sogar zuerst in einem Geschäft anschauen und dann zu Hause online eine günstigere Variante suchen. Es besteht heute beim Online-Handel auch die Möglichkeit, gewisse Produkte mit Hilfe von Filmtechnologien in visueller Form darzustellen. Es besteht da also auch ein Zeitelement.

Für mich ist immer entscheidend, ob ein Missstand vorliegt, der eine Regulierung bedingt und ein Abweichen von der Vertragsfreiheit zwischen Konsument und Gewerbebetrieb rechtfertigt. Aus meiner Sicht gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Vertragsfreiheit zwischen Konsumenten und Gewerbe im Bereich des Online-Handels einzuschränken. Dort sollen sich neue Möglichkeiten entwickeln lassen. Es gibt auch sogenannte neue Testportale; es gibt Konsumentenschutzorganisationen, die darauf hinweisen, welche Verkäufer ein Gütesiegel haben.

Ich möchte nicht bestreiten, dass auch im Bereich des Online-Handels in Einzelfällen bei einem Verkaufsgeschäft etwas schiefgehen kann. Das kann aber auch passieren, wenn Sie vor Ort in ein Geschäft gehen und dort einen Kauf tätigen. Die Frage ist doch: Warum hat sich der Online-Handel in so kurzer Zeit ohne staatliche Regulierung so rasant entwickelt? Die Unternehmen haben diesen Absatzkanal genutzt, und die Konsumenten haben Vertrauen in diesen Kanal. Das ist die einzige Erklärung dafür, dass heute über diesen Kanal so erfolgreich geschäftet wird.

Ich bin der Meinung, dass es in Zukunft eine Vermischung zwischen dem Online-Handel und dem stationären Handel geben wird, weil eben auch stationäre Verkäufer gezwungen sind, im Online-Handel ein entsprechendes Standbein aufzubauen. Es geht gar nicht mehr, dass man als Geschäftsinhaber nicht online präsent ist. Man sollte diese beiden Faktoren aus meiner Sicht nicht auseinandernehmen.

Ich weise darauf hin, dass es beispielsweise auch in Graubünden sehr viele kleine KMU-Betriebe gibt, die heute versuchen, den kleinen Markt aus Graubünden heraus zu erweitern, indem sie teilweise auch Produkte online versenden. Wollen Sie diese Betriebe zwingen, eine betriebswirtschaftliche Struktur aufzubauen, damit sie die Retouren handhaben können? Das ist dann die Konsequenz. Oder wollen wir hier die Freiheit doch den Unternehmen überlassen und auch den Konsumenten in die Verantwortung nehmen, das heisst, dass er sich informiert, bevor er den Kauf tätigt? Aus unserer Sicht besteht diesbezüglich kein Regulierungsbedarf.

Es ist richtig, wenn wir den Telefonverkauf regulieren. Das empfinde ich persönlich auch immer als störend, denn da werde ich ungewollt angerufen und unter Druck gesetzt, und das ist eine ganz andere Situation, als wenn ich mich persönlich im Internet informiere.

Ich möchte noch auf das Argument der wünschbaren Angleichung an die Regelung in der EU eingehen. Es ist zu Recht gesagt worden, dass die EU entsprechende Verkaufsregulierungen einführt; das möchte ich hier unterstreichen, das ist so. Das erste Argument ist, dass nicht alles, was in der EU beschlossen wird, per se auch so vernünftig ist, dass wir es tel quel übernehmen sollten. Wir können durchaus noch differenziert betrachten, ob eine solche Regelung auch für uns sinnvoll ist. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es in den USA - dies ist der Markt des Online-Handels par excellence, wo diese Entwicklungen herkommen; sie kommen nicht vom alten Kontinent - bei Internetgeschäften kein Widerrufsrecht gibt. Es ist nur für das Telemarketing eine Rechnungsstellung vorgesehen. Es ist so, dass es unterschiedlichste Regulierungen gibt; Sie können das bei den rechtsvergleichenden Argumenten nachschauen.

Ich meine, dass wir in der Schweiz bisher gut gefahren sind, indem wir die Regulierung dem Markt überlassen haben, weil aus meiner Sicht nicht genügender Handlungsbedarf für eine zusätzliche Regulierung besteht.

Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, hier mit der Minderheit zu stimmen.