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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Hier beantragt Ihnen die vorberatende ständerätliche Kommission, am geltenden Recht festzuhalten, d. h., vom Vorschlag des Bundesrates abzuweichen.

Der Bundesrat schlug im Entwurf eine Ergänzung von Artikel 40 vor. Diese Ergänzung war eine Reaktion auf den traurigen Fall von Lucie Trezzini, bei dem ein Verurteilter ohne eine Prüfung, wie sie heute in Artikel 90 Absatz 4bis vorgesehen ist, bedingt entlassen wurde. In der Zwischenzeit haben uns Praktiker gesagt, auch die Verwaltung hat sich davon überzeugen lassen, dass diese Bestimmung zwar gut gemeint ist, in der Praxis aber womöglich grössere Probleme und Schwierigkeiten aufwirft, als sie lösen kann. Die vorgeschlagene Lösung wird zwar zu einer Zunahme der Begutachtungen führen, man befürchtet aber, dass sie gleichzeitig lediglich eine Scheinsicherheit schafft. Die positiven Wirkungen sind überhaupt nicht absehbar.

Insofern liess sich die Kommission, im Einverständnis mit der Bundesrätin, davon überzeugen, auf diese Bestimmung zu verzichten und zum geltenden Recht zurückzukehren. Im Rahmen einer umfassenden Überprüfung des Vollzugsrechts soll die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Begutachtung am wirkungsvollsten ist, nochmals aufgenommen werden.