AB 168689
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Die SP-Fraktion verdankt die gute, sorgfältige, systematische und durchdachte Ergänzung durch den Ständerat. In dieser Unterhaltsvorlage haben wir einige Mankos: Wir haben keine Mankoteilung, wir haben keinen Mindest-Kindesunterhaltsbeitrag, wir haben in der Alimentenbevorschussung keinen Schritt machen können; das betrifft das nächste Geschäft, das wir heute Morgen hier noch besprechen. Und jetzt kommt ausgerechnet der Sprecher der SVP-Fraktion, der bei den anderen Mankos auch keine Hand bieten wollte - nicht beim Mindest-Kindesunterhaltsbeitrag, nicht bei der Mankoteilung, nicht bei der Alimentenbevorschussung -, und will diese gute Massnahme aufschieben, diese kleine Massnahme, weil sie pro Jahr nicht so viele Fälle von in Verzug geratenen Unterhaltsschuldnern oder Unterhaltsschuldnerinnen betreffen wird, aber eben dort greifen wird, wo sie kann.
Herr Schwander, zu Ihrer Argumentation, Sie wollten das Problem nicht jetzt lösen, sondern dann im Gesamtkontext: Ja, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 werden wir grosse Diskussionen über BVG-Pflichten und -Berechtigungen führen. Aber das ist überhaupt kein Argument dafür, jetzt diesen Schritt zum Wohle der Kinder nicht zu machen. Die Kinder gehen vor, geschätzter Herr Kollege Schwander. Die Schweiz ist auch aufgrund des Uno-Pakts II, des Völkerrechts und der Uno-Kinderrechtskonvention als Staat verpflichtet, dem Kind als minderjähriger Person zu helfen und ihm den Schutz zu geben, der nötig sein kann, wenn Elternteile ihre zivilen Verpflichtungen nicht wahrnehmen. Genau darum geht es hier. Die Schweiz hat sich auch international dazu verpflichtet, ein Mehreres zu tun, etwas, was andere Länder auch leisten, insbesondere alle rechtsstaatlich organisierten Länder innerhalb Europas.
Dann muss ich sagen: Ich empfinde jetzt Ihre Argumentation als widersprüchlich, Herr Kollege Schwander. Sie kritisieren die Lösung des Ständerates, welche wir unterstützen, welche die grosse Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen unterstützt, als eine zu punktuelle Lösung und sagen, dass dann andere Vermögenszuwächse, Erbschaften usw., welche ein in Verzug geratener Unterhaltsschuldner erhalten kann, nicht erfasst würden. Aber damit befinden Sie sich im Widerspruch zur Grundargumentation Ihres Kollegen Nidegger, welcher die Minderheit vertritt und hier die Auffassung geäussert hat, der Staat habe da überhaupt nichts zu suchen, das sei eine Verstaatlichung ziviler Ansprüche. Ja, was soll jetzt gelten? Herr Nidegger will überhaupt keinen Staat; Sie, Herr Schwander, wollen die Sache dann erst im Rahmen der grossen Rentendiskussion erörtern.
Das sind beides keine zielführende Argumentationslinien, sondern hier geht es um die grosse Vorlage zur Stärkung des Unterhaltsanspruchs der Kinder. Es wurde von meinen Vorrednerinnen Amherd und Huber gesagt - deren Argumentation ich mich vollumfänglich anschliesse -, dass sonst Kinder und Jugendliche in der Schweiz, die vor allem aus solchen Familien stammen, die grösste Gruppe der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger darstellen.
Bitte, unterstützen Sie die Mehrheit.