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Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Die Grünliberalen unterstützen bei Artikel 34 die Mehrheit. Ich bitte Sie, das auch zu tun; dies vor allen Dingen deshalb, weil die Mehrheitslösung hier eigentlich genau den Steilpass aufnimmt, den die Kommission früher schon einmal abgegeben hat, nämlich eine deutliche Verschärfung in diesem Bereich. Denn wir haben festgestellt, dass es ja nicht sein kann, dass jemand zu ein paar Tagessätzen zu 10 Franken verurteilt wird. Das ist teilweise tatsächlich etwas lächerlich.

Die Mehrheit sieht vor, dass im Grundsatz der Richter von 30 Franken Tagessatz ausgehen soll. Das bedeutet bei [PAGE 91] maximal 180 Tagessätzen 5400 Franken. Das mag für die Mitglieder dieses Rates nicht so viel sein. Ich kann Ihnen aber sagen: In der Realität ist das oft sehr viel Geld. Der Richter hat gemäss Lösung der Mehrheit die Möglichkeit, in Einzelfällen, im Ausnahmefall, darauf Rücksicht zu nehmen, dass eine Straftäterin oder ein Straftäter tatsächlich nicht in der Lage ist, die vollen 30 Franken Tagessatz zu bezahlen.

Was wäre die Folge, wenn Sie der Minderheit III (Rickli Natalie) folgen würden, die strikt bei 30 Franken bleibt? Das würde heissen, dass in all diesen Fällen die Ersatzfreiheitsstrafe zum Zuge käme. Das heisst, man hätte Leute, die ohnehin schon kein Geld haben, Leute, die womöglich schon von der Sozialhilfe abhängig sind, andere Verpflichtungen haben usw., dann in der Ersatzfreiheitsstrafe. Dass das dann wirklich gerecht ist, glaube ich nicht. Denn es führt ganz klar zu einer Zweiklassenstrafjustiz, die Reichere bevorzugt und Ärmere benachteiligt. Darum ist es richtig, wenn man in diesem Bereich dem Richter die Möglichkeit belässt zu entscheiden, ob tatsächlich Gründe vorliegen, dass eine bestimmte Person nicht 30 Franken Tagessatz zu bezahlen hat.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, immer wieder zu beachten, was es denn kostet, wenn jemand eine Ersatzfreiheitsstrafe von ein paar wenigen Tagen antreten muss. Sie wissen, ein Eintritt in ein Gefängnis kostet schon ein paar Hundert Franken, und nachher kostet jeder Aufenthaltstag nochmals ein paar Hundert Franken. Da reden wir dann schnell von ein paar Zehntausend Franken, die wegen einer Busse im Bereich von 2000 bis 3000 Franken zusammenkommen.

Ich bitte Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen und gegenüber dem Richter die Einzelfallbeurteilung offenzulassen.